Regierung will Familien und Kliniken helfen

Gelder in Milliardenhöhe

Die Bundesregierung hat wegen der Corona-Krise Förderungen für Familien und das Gesundheitswesen beschlossen. Das Kabinett einigte sich am Montag auf eine Gesetzesänderung zu Kinderzuschlägen und verabschiedete einen Schutzschirm für Kliniken.

Geldscheine / © Theera Disayarat (shutterstock)

Die Bundesregierung will Familien mit Einkommenseinbußen wegen der Corona-Krise helfen. Eine entsprechende Gesetzesänderung brachte das Kabinett am Montag auf den Weg. Danach soll Familien leichter einen Kinderzuschlag beantragen können.

Bereits jetzt haben zwei Millionen Kinder einen Anspruch auf die Unterstützung. Einen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro pro Kind und Monat erhalten Familien mit geringem Einkommen. Die Gesetzesänderung hatte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bereits am Wochenende angekündigt.

Kinderzuschlag ohne Einkommensprüfung

Regierungssprecher Steffen Seibert führte aus, dass Familien, die in dem ablaufenden Bewilligungszeitraum den höchstmöglichen Gesamt-Kinderzuschlag bezogen haben, ohne erneute Einkommensprüfung eine einmalige sechsmonatige Verlängerung des Kinderzuschlags erhalten. So könnten die Leistungen ohne Unterbrechung gewährt werden. Das soll für 1.4. bis 30.9. gelten.

Zudem sollen Familien bei coronabedingten Einkommenseinbrüchen einen neuen Zugang zum Kinderzuschlag bekommen, so Seibert weiter. Es werde nicht mehr wie bisher das Einkommen aus den vergangenen sechs Monaten geprüft, sondern nur noch aus dem vergangenen Monat. Vermögen würden für einen befristeten Zeitraum nicht berücksichtigt.

Gesundheitswesen mit Milliarden-Paket stützen 

Die Bundesregierung will zudem das Gesundheitswesen mit einem Schutzschirm von bis zu zehn Milliarden Euro unterstützen. Dazu verabschiedete das Kabinett am Montag zwei von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe: Mit dem "Covid19 Krankenhausentlastungsgesetz" sollen die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen werden; mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" soll besser auf Epidemien reagiert werden können.

Spahn bekräftigte sein Versprechen, dass Krankenhäuser aufgrund ihrer Hilfe in der Krise keinen wirtschaftlichen Schaden erleiden sollen. Alle im Gesundheitswesen Tätigen bräuchten gerade jetzt Unterstützung. "Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus", sagte der Minister.

Für jedes nicht belegte Bett sollen Krankenhäuser bis September eine Pauschale von 560 Euro pro Tag erhalten. Die Bereitstellung von Intensivbetten soll mit 50.000 Euro pro Bett unterstützt werden. Der sogenannte vorläufige Pflegeentgeltwert soll auf 185 Euro erhöht werden. Für Mehrkosten, besonders bei persönlichen Schutzausrüstungen, sind 50 Euro vorgesehen.

Finanzieller Ausgleich für verschobene Operationen 

Krankenhäuser sollen zudem einen finanziellen Ausgleich für verschobene Operationen und Behandlungen erhalten, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coranavirus-Infektion frei zu halten. Dieser Ausgleich soll aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt werden. Die Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst soll zur Entlastung der Krankenhäuser umfassend erleichtert werden. Die Liquidität der Krankenhäuser werde durch eine auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist in diesem Jahr zusätzlich gestärkt.

Die Freihaltung von Bettenkapazitäten führt demnach zu Mehrausgaben für den Bundeshalt in Höhe rund 2,8 Milliarden. Die Mehrausgaben für die Gesetzlichen Krankenkassen sollen rund 5,9 Milliarden Euro betragen.

Die ambulante und stationäre Pflege soll durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen und den Verzicht auf die Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen entlastet werden. Pflegeeinrichtungen sollen finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet bekommen. Von den Vorgaben zur Personalausstattung kann abgewichen werden. Jungen Menschen, die helfen, soll dies nicht auf den Bezug von BAföG angerechnet werden.

Bund soll mehr Kompetenzen erhalten 

Um besser gegen Epidemien vorgehen zu können, soll der Bund befristet mehr Kompetenzen erhalten. Dies soll Vorschriften für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr betreffen, bei melde- und Untersuchungspflichten sowie bei der Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik. Ferner enthält der Gesetzentwurf Ausnahmen vom Baurecht, um etwa kurzfristig medizinische Einrichtungen errichten zu können.


Quelle:
KNA
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