Dies teilte das Erzbistum am Freitag mit. Mit den Mitteln sollen in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen Aktivitäten unterstützt werden, "die Gemeinschaftserlebnisse und Glaubensfreude stärken, einen missionarischen oder karitativen Schwerpunkt haben oder Dankbarkeit zum Ausdruck bringen", erklärte Generalvikar Alfons Hardt.
Förderantrag stellen
Kirchengemeinden und Einrichtungen können Ideen und Initiativen entwickeln und dann einen Förderantrag an das Erzbischöfliche Generalvikariat stellen, wie das Erzbistum erklärte. Die Förderhöhe sei auf maximal 12.500 Euro je Antrag begrenzt. Antragsteller müssten mindestens zehn Prozent als Eigenmittel aufbringen. Die Entscheidung über die Förderung trifft ein Vergabeausschuss im Erzbischöflichen Generalvikariat.
Dem gemeindlichen Leben einen Schub geben
Mit den Mitteln des Fonds wolle das Erzbistum Hilfestellung geben, um dem gemeindlichen Leben einen Schub zu geben, erläuterte Generalvikar Hardt. "Wir können und wollen wieder als Gemeinschaft und Kirche zusammenkommen, nachdem die Corona-Pandemie persönliche Begegnungen fast zwei Jahre lang eingeschränkt oder ganz verhindert hat", sagte er. Die wachsende Zahl der Impfungen mache es leichter möglich, wieder als kirchliche Gemeinschaft zusammenzukommen.