Ein von der Polizei Recklinghausen ausgesprochenes Aufenthaltsverbot für den Bereich rund um das umstrittene Kraftwerk Datteln 4 ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilbeschluss entschieden, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Das dreimonatige Verbot richtete sich gegen zwei Theologen aus Münster, die am Abend des 1. Februar in der Nähe des Kraftwerks von der Polizei aufgegriffen und in Gewahrsam genommen worden waren.
Nach Ansicht des Gerichts konnte die Polizei keine Belege vorweisen, dass die der Klimabewegung nahestehenden Theologen tatsächlich Straftaten begehen wollten. Die Prognose für das Aufenthaltsverbot sei rein spekulativ gewesen. Eine Nähe zu der Klimabewegung "Ende Gelände" reiche nicht aus.
Die Antragssteller dürfen damit wie geplant am Sonntag an einer Kundgebung vor dem Haupteingang des Kraftwerks teilnehmen.
(Quelle: dpa, 14.02.2020)