Über das Urteil berichtete die die Verbraucherinitiative Bestattungskultur "Aeternitas" (Az 8 O 100/16). Der Friedhof als Ort der Trauer und des Gedenkens an Verstorbene genießt laut Gericht besonderen Schutz. Dies umfasse auch das Verbot von Werbung, der sich Hinterbliebene und sonstige Besucher nicht entziehen könnten.
"Aeternitas" begrüßte das Urteil. Trauernde sollten im Rückzugsraum Friedhof nicht von Werbebotschaften belästigt werden. Der Friedhof solle ein besonderer Ort fernab des hektischen Alltags bleiben. Gegen die Praxis eines Bestatters, Holzkreuze mit dem Firmlogo zu versehen, hatte nach den Angaben ein Konkurrent geklagt.