Ein Täter wurde am Montag vom Landgericht Wuppertal zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, der andere zu einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte (AZ: 23 Ns 26/15). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Oberlandesgericht Düsseldorf ist möglich. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und höhere Strafen für die 25 und 30 Jahre alten Palästinenser gefordert.
Das Amtsgericht Wuppertal als Vorinstanz hatte die beiden Männer im Februar 2015 wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt (AZ: 84 Ls 22/14). Über den dritten 19-jährigen Täter, der auch selbst Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt hat, verhandelt das Landgericht dem Sprecher zufolge im Februar.
Die drei Männer wollten nach eigenen Angaben mit dem Brandanschlag auf die militärischen Auseinandersetzungen im Gaza-Streifen im Sommer 2014 aufmerksam machen. Sie hatten die Vorwürfe in dem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht gestanden und sich bei der Jüdischen Kultusgemeinde Wuppertal entschuldigt. Einer von ihnen hatte zudem ein Darlehen aufgenommen, um für den an der Synagoge entstandenen Schaden teilweise aufzukommen. Deswegen sei der Mann zu einer um einen Monat kürzeren Bewährungsstrafe verurteilt worden, erklärte der Gerichtssprecher.
Die Täter hatten im Juli 2014 fünf mit Diesel gefüllte Flaschen auf den Eingangsbereich der Synagoge im Stadtteil Barmen geworfen, ein weiterer Molotow-Cocktail fiel auf die Straße. Da die Brandsätze von selbst erloschen oder das Gebäude nicht erreichten, blieb der Sachschaden gering. Menschen wurden nicht verletzt.