Gericht verwirft Priester-Revision in Missbrauchs-Prozess

Urteil hat Bestand

Gleich zwei Gerichte haben einen Geistlichen des Bistums Augsburg wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen verurteilt. Der Priester wollte sich damit nicht abfinden. Das muss er nun aber nach der jüngsten Entscheidung.

Anwältin mit Gesetztestext / © Kzenon (shutterstock)

Das Missbrauchs-Urteil gegen einen Priester des Bistums Augsburg hat Bestand. Der Geistliche war von zwei Gerichten des sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen für schuldig befunden worden, hatte sich aber immer wieder dagegen gewehrt.

Nun hat der Fall ein Ende: Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen, wie das Bayerische Oberste Landesgericht in München auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Damit ist das Urteil des Landgerichts Ingolstadt rechtskräftig.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)
Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera ( shutterstock )

Dieses hatte im März 2024 das schon im März 2023 vom Amtsgericht im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm verhängte Urteil abgemildert: Die verhängte Haftstrafe von acht Monaten wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.

Angeklagt war eine Tat zum Nachteil eines seinerzeit unter 16-Jährigen. Das Landgericht hielt die Aussagen des Geschädigten zum Tathergang für glaubwürdig. Als strafmildernd wertete die zweite Instanz die lange Zeit seit der Tat vor damals etwa 17 Jahren.

Seither sei der Angeklagte strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten. Die Kammer machte dem Priester mehrere Auflagen: So musste er 5.000 Euro an den Geschädigten und denselben Betrag an gemeinnützige Organisationen zahlen und sich darüber hinaus weiter in Therapie begeben.

Kein Schuldeingeständnis

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst mit einem Strafbefehl beenden wollen. Dann hätte die Strafe vier Monate Haft betragen und wäre zur Bewährung ausgesetzt gewesen, weil der Angeklagte damit seine Schuld eingestanden hätte. Durch seinen Widerspruch wurde die Verhandlung nötig.

Bereits in der Vergangenheit hatte es gegen den Geistlichen eine Missbrauchsanschuldigung gegeben. 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen eines entsprechenden Verdachts, fand aber keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Handlungen.

Das Bistum Augsburg stellte den Geistlichen frei. Laut Diözese läuft zu dem Fall eine kirchenrechtliche Voruntersuchung.

Bistum Augsburg

Augsburger Dom / © Tatsuo Nakamura (shutterstock)

Das Bistum Augsburg zählt mit knapp 1,3 Millionen Katholiken zu den großen deutschen Diözesen. Gemessen an Mitgliederzahl und Finanzkraft ist es das zweitgrößte in Bayern. Es umfasst rund 13.700 Quadratkilometer und erstreckt sich von Neu-Ulm bis zum Starnberger See und vom Donau-Ries bis zu den Allgäuer Alpen. Die rund 1.000 Pfarreien werden seit 2012 und noch bis 2025 zu rund 200 Pfarreiengemeinschaften zusammengeführt.

Quelle:
KNA