Das Missbrauchs-Urteil gegen einen Priester des Bistums Augsburg hat Bestand. Der Geistliche war von zwei Gerichten des sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen für schuldig befunden worden, hatte sich aber immer wieder dagegen gewehrt.
Nun hat der Fall ein Ende: Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen, wie das Bayerische Oberste Landesgericht in München auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Damit ist das Urteil des Landgerichts Ingolstadt rechtskräftig.
Dieses hatte im März 2024 das schon im März 2023 vom Amtsgericht im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm verhängte Urteil abgemildert: Die verhängte Haftstrafe von acht Monaten wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.
Angeklagt war eine Tat zum Nachteil eines seinerzeit unter 16-Jährigen. Das Landgericht hielt die Aussagen des Geschädigten zum Tathergang für glaubwürdig. Als strafmildernd wertete die zweite Instanz die lange Zeit seit der Tat vor damals etwa 17 Jahren.
Seither sei der Angeklagte strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten. Die Kammer machte dem Priester mehrere Auflagen: So musste er 5.000 Euro an den Geschädigten und denselben Betrag an gemeinnützige Organisationen zahlen und sich darüber hinaus weiter in Therapie begeben.
Kein Schuldeingeständnis
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst mit einem Strafbefehl beenden wollen. Dann hätte die Strafe vier Monate Haft betragen und wäre zur Bewährung ausgesetzt gewesen, weil der Angeklagte damit seine Schuld eingestanden hätte. Durch seinen Widerspruch wurde die Verhandlung nötig.
Bereits in der Vergangenheit hatte es gegen den Geistlichen eine Missbrauchsanschuldigung gegeben. 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen eines entsprechenden Verdachts, fand aber keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Handlungen.
Das Bistum Augsburg stellte den Geistlichen frei. Laut Diözese läuft zu dem Fall eine kirchenrechtliche Voruntersuchung.