Wenn kirchliche Dienste etwa im kommunalen oder sozialen Bereich gestrichen werden müssten, betreffe das auch Menschen, die den Kirchen nicht angehören, sagte Anne Gidion dem "Kölner Stadt-Anzeiger" am Freitag. Die Kirchen sollten deshalb berechnen, welche Folgen es hätte, wenn die historisch begründeten Staatsleistungen an sie von einer Einmalzahlung abgelöst würden.
"Ablösesumme muss äquivalent sein"
"Wir sagen: Hier geht es um den Erhalt dessen, was wir heute leisten oder um den Beitrag, den die Kirchen mit diesem Geld für die Gesellschaft erbringen", führte Gidion aus. "Wenn wir das weiterführen sollen, muss die Ablösesumme möglichst äquivalent sein zu den Beträgen, die heute fließen."
Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Sie umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen und Domherren sowie Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Der Auftrag zur Ablösung dieser Zahlungen ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen.
Keine Mehrheit im Bundestag bisher
In der vergangenen Legislaturperiode legten Grüne, Linke und FDP dazu bereits einen Gesetzentwurf vor, für den sich aber keine Mehrheit im Bundestag fand. Ein Ende der Staatsleistungen an die Kirchen in Höhe von rund 600 Millionen Euro jährlich steht aber weiterhin zur Debatte.