"Die pandemiebegründete generelle Möglichkeit, Geschäfte an Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhr zu öffnen" werde ab Montag aufgehoben, teilte Landessozialminister Kai Klose (Grüne) am Donnerstag in Wiesbaden mit.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hessen-Thüringen begrüßte die Entscheidung. Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen sagte, Minister Klose stehe damit zu seinem Wort, "die coronabedingten Angriffe auf den Arbeitsschutz der Beschäftigten wieder rückgängig zu machen". Dies sei "ein großer Erfolg von Gewerkschaften und Kirchen", deren vehementer Druck nun dazu geführt habe, "diese unsoziale Praxis zu beenden".
"Aufgrund der Widerstände von Kirchen und Gewerkschaften"
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiko Kasseckert, erklärte: "Aufgrund der Widerstände von Kirchen und Gewerkschaften war die generelle Sonntagsöffnung rechtlich leider nicht mehr zu erhalten und wird am 22. Juni als Sonderregelung auslaufen."
Die "Allianz für den freien Sonntag" in Hessen hatte bereits Klage gegen die in der Corona-Verordnung des Landes festgeschriebene Erlaubnis zur Sonntagsöffnung erhoben. Der von Kirchen und Gewerkschaften getragene Zusammenschluss hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht.
"Unsägliche" Sonderregelung gestrichen
Diese Klage sei nun "erfolgreich, ehe der Hessische Verwaltungsgerichtshof überhaupt eine Chance hatte, darüber zu verhandeln", teilte die "Allianz" mit. Wenn die hessische Landesregierung nun "diese unsägliche Regelung" wieder streiche, so tue sie dies "sicher in der Gewissheit, dass eine rechtliche Auseinandersetzung deren Rechtswidrigkeit festgestellt hätte", hieß es. Andere Bundesländer hatten die Sonderregelung zur Sonntagsöffnung in Pandemie-Zeiten bereits nicht verlängert.
Rufe nach einer Lockerung oder gar völligen Aufhebung des Verbots der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen seitens Handel und Arbeitgeberverbänden gibt es immer wieder. Dagegen verteidigen Kirchen und Gewerkschaften den Sonntag als Tag der Familie und der Rekreation.
Sonntagsschutz international einzigartig
Der in Artikel 140 des Grundgesetzes verankerte Schutz der Sonn- und Feiertage ist international einzigartig. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, daraus ergebe sich für den Staat nicht nur eine irgendwie geartete Pflicht, den Sonntag zu achten.
Es ergebe sich daraus auch ein Recht der Kirchen, der Gläubigen, der Arbeitnehmer, der Familien und der Gewerkschaften, vor "ausufernden Ausnahmen" geschützt zu bleiben. Das Sonntagsgebot entspringe nicht nur religiösen Lehren, sondern trage den allgemeinen menschlichen Bedürfnissen Rechnung.