Grüne wollen Reformen beim Staat-Religionen-Verhältnis

"Die religionspolitische Landkarte wird bunter"

Schon lange ist das Tischtuch zwischen den Grünen und den Kirchen nicht mehr zerschnitten. Die Partei plädiert aber für Reformen beim Verhältnis von Staat und Religionen. So sollen Nicht-Gläubige stärker Gehör finden.

Autor/in:
Birgit Wilke
Gerichtssaal ohne Kreuz / © Martin Gerten (dpa)
Gerichtssaal ohne Kreuz / © Martin Gerten ( dpa )

Lange und heftig haben die Grünen debattiert und um Formulierungen gerungen. Schließlich galt es, Positionen von Atheisten, Agnostikern, Christen und Angehörigen anderer Religionen zusammenzubringen. Nun liegen Vorschläge für eine mögliche Neujustierung des Verhältnisses von Staat zu Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften vor. Am strittigsten waren kirchliches Arbeitsrecht und Kirchenfinanzen.

Fast zwei Jahre haben sich 24 Grüne in einer eigenen Kommission in zehn Sitzungen damit beschäftigt. Den Vorsitz hatte die Berliner Landesvorsitzende Bettina Jarasch, die auch Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist. Außerdem dabei waren unter anderem die Bundesvorsitzende Simone Peter, die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt und der kürzliche als religionspolitischer Sprecher zurückgetretene Volker Beck. Zudem brachten Muslime und Vertreter des kirchenkritischen Arbeitskreises "Säkulare Grüne" ihre Positionen ein.

"Religiös-weltanschauliche Landkarte wird pluraler"

Ausgangspunkt war ein parteiinterner Streit darüber, wie eine neue Austarierung des Staat-Religionen-Verhältnisses aussehen und wo etwa Konfessionslose ihren Platz finden könnten. In dem Bericht spricht die Kommission von der "religiös-weltanschaulichen Landkarte Deutschlands", die individueller und pluraler werde, während parallel dazu die Bedeutung der Volkskirchen abnehme.

Daraus folgern die Grünen unter anderem, das kirchliche Arbeitsrecht entspreche nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Sie erneuern daher ihre Forderung nach einer Reform. An erster Stelle sehen sie hier die Koalitionsfreiheit - also das Recht von Arbeitnehmern, sich etwa zu Gewerkschaften zusammenzuschließen - und das daraus abgeleitete Streikrecht.

Rasch durchsetzbar wird das vermutlich nicht sein. Erst 2015 war die Gewerkschaft ver.di vor dem Bundesverfassungsgericht damit gescheitert, ein solches allgemeines Recht bei den Kirchen durchzusetzen.

Ein schwieriger Weg: Ablösung von Staatsleistungen

Weiter tritt das Gremium für die Ablösung der Staatsleistungen ein. Auch diese Forderung ist nicht neu, und schon lange sperren sich auch die Kirchen nicht mehr grundsätzlich gegen eine solche Lösung. Zugleich ist die Kommission aber realistisch: Angesichts der großen Summen, um die es gehe, sei dieser Weg schwierig. Sie schlägt deshalb vor, "de facto Ablösungen" voranzutreiben, die es schon in einzelnen Bundesländern gebe, etwa durch Abgeltungen von Baulastansprüchen für kirchliche Gebäude. Auch ihr Plädoyer für eine Abschaffung des Blasphemieparagrafen wiederholen die Grünen. Für geistige Auseinandersetzungen um angebliche Gotteslästerung solle man nicht das Strafrecht bemühen.

Uneins ist sich die Partei beim Thema Kirchensteuer: Ein Teil der Kommission will am System des Einzugs durch den Staat festhalten, ein anderer stellt dies in Frage. Allerdings betont die Kommission selbst, dass es derzeit dafür im Bundestag keine verfassungsändernde Mehrheit gebe. Sie plädiert deshalb für Reformen innerhalb des Systems: Beim Einzug der Steuern sollen die Bundesländer etwa selbst entscheiden, ob das Finanzamt oder die Kirchen diese einziehen.

Mehr Rechte für Vertreter anderer Religionen

Für Vertreter anderer Religionen, aber auch für Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, wollen die Grünen mehr Rechte: Ob dies mit dem bestehenden Religionsverfassungsrecht möglich sei, müsse diskutiert werden. Zugleich aber stellen sie klar, dass die vier großen muslimischen Verbände (Ditib, Islamrat, Zentralrat der Muslime und der Verband der Islamischen Kulturzentren) derzeit nicht die vom Grundgesetz genannten Anforderung an eine Religionsgemeinschaft erfüllen. Sie seien lediglich "religiöse Vereine".

Kritisch äußern sich die Grünen dazu, dass der Staat bei öffentlichen Gedenkveranstaltungen ausschließlich auf die christlichen Konfessionen zurückgreife. Dies habe "eine vereinnahmende Dimension, die religionsfreie oder andersgläubige Menschen ausgrenzt". Daher müsse man nach Alternativen suchen.

Der Bericht ist nun freigegeben zur Diskussion. Auch Vertreter der Religionsgemeinschaften sind dazu eingeladen. Im November soll ein entsprechender Antrag dann abschließend auf dem Parteitag in Münster beraten und beschlossen werden.


Simone Peter (dpa)
Simone Peter / ( dpa )
Quelle:
KNA