Die neuen Regelungen gelten bis einschließlich 20. März, im Bildungsbereich bis zum 3. April. Mit der dritten Lockerungsstufe werden Einschränkung bei der Mitnahme von Personen in Privat-Fahrzeugen sowie die Verpflichtung zum Fiebermessen an den Eingängen zu öffentlichen und kommerziellen Orten aufgehoben.
Imfpausweis "Grüner Pass"
Ebenfalls aufgehoben wird das Wiedereinreiseverbot für Israelis, die Zahl der zulässigen Einreisen wird auf täglich 3.000 Israelis festgelegt. Viele der Lockerungen gelten für Teilnehmer am sogenannten "Grünen Pass"-Programm.
Den "Grünen Pass", einen digitalen Impfausweis, können nach einer Coronavirus-Erkrankung genesene Israelis sowie Israelis eine Woche nach der zweiten Impfung auf der Webseite des israelischen Gesundheitsministeriums oder über eine spezielle App bestellen.
Regeln für den Kirchenbesuch
Ein spezieller QR-Code auf dem Dokument enthält die persönlichen Daten des Inhabers. Gotteshäuser, die an dem Programm teilnehmen, dürfen ab Sonntag mit bis zu 50 Prozent der Sitzkapazität betrieben werden.
Für Gotteshäuser ohne permanente Sitzgelegenheiten gilt eine Einschränkung von maximal einer Person pro sieben Quadratmeter Fläche.
Die Gesamtzahl von 500 Personen pro Gotteshaus darf nicht überschritten werden. Für den Betrieb von Gotteshäusern, die nicht für das "Grüner Pass"-Programm registriert sind, gelten die allgemeinen Versammlungsbeschränkungen von maximal 20 Personen in geschlossenen Räumen sowie 50 Personen im Freien.
Lockerungen auch für Schulen und Restaurants
Der Schul- und Bildungsbetrieb soll in Relation zu Impf- und Infektionsraten regional ausgeweitet werden. Veranstaltungshallen und Gärten dürfen mit bis zu 50-prozentiger Kapazität, maximal jedoch 300 Personen, öffnen.
Weitere Lockerungen betreffen Restaurants, Hotels, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Touristenattraktionen. Der Zugang ist vielfach auf Pass-Inhaber beschränkt.