Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz nimmt in seiner Botschaft Bezug auf das Dokument "Nostra aetate", das vom Zweiten Vatikanischen Konzil vor 50 Jahren verabschiedet wurde. Das Konzil habe darin den "Willen der katholischen Kirche, den Dialog mit den muslimischen Gläubigen in gegenseitiger Achtung und zum Wohle der Menschen voranzubringen, in verbindlicher Weise zum Ausdruck gebracht".
Tatsächlich hätten die christlich-muslimischen Beziehungen in den zurückliegenden Jahrzehnten "wichtige Akzente erfahren". Kardinal Marx ruft dazu auf, den interreligiösen Dialog "weiterzuführen und zu intensivieren"; dies sei ein "Gebot der Stunde". Gegenseitige Kritik, die "vom Willen zum besseren Verständnis" begleitet werde, sei dabei erlaubt und könne auch hilfreich sein.
Monat des Fastens und der guten Taten
Am diesem Donnerstag (18. Juni) beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan. Für Muslime ist das Fasten, das jeweils im neunten Monat des islamischen Mondjahres stattfindet, eine der fünf Säulen ihrer Religion neben dem Pilgern nach Mekka, den täglichen Gebetszeiten, dem Glaubensbekenntnis zu Allah als einzigem Gott und dem Almosengeben. Auf das Ende des Ramadan folgt das dreitägige Fest des Fastenbrechens, arabisch 'Id al Fitr.
Durch das Fasten soll deutlich werden, dass die Religion einen höheren Wert hat als das tägliche Leben. Der Ramadan ist auch der Monat der Nächstenliebe und der guten Taten. Der Anfang des Fastenmonats hängt vom Zeitpunkt des Erscheinens der Neumondsichel ab. Die großen islamischen Verbände in Deutschland haben sich auf einen gemeinsamen Zeitrahmen verständigt. Der Ramadan erinnert nach islamischer Tradition an die Offenbarung des Koran durch den Erzengel Gabriel an den Propheten Mohammed.
Zwischen dem Beginn der Morgendämmerung und dem Sonnenuntergang ist Muslimen das Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr untersagt. Mit dem Iftar, dem festlichen Abendessen, wird das Fasten täglich beendet. Häufig treffen sich die Gläubigen an den Abenden auch zum gemeinsamen Gebet oder rezitieren zu Hause Suren des Koran. Ausgeschlossen von der Fastenpflicht sind nur Reisende, Schwangere, stillende Mütter, Kinder, Kranke und Alte.