Das teilte das Gericht auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Es geht darum, dass die als Karin Weißenfels bekannte Frau 20.000 Euro Schmerzensgeld von Bischof Stephan Ackermann und dem Bistum fordert. Der Bischof hatte den Klarnamen der unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe offengelegt. Die Frau gibt an, dadurch "erheblich retraumatisiert" und "gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt" worden zu sein.
Opfer sexueller Übergriffe
Ackermann hatte den bürgerlichen Namen der Frau vor etwa 40 Mitarbeitenden genannt. Daraufhin musste er eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und bat die Frau um Entschuldigung. Sie hatte zuvor mehrfach von "geistlichem Missbrauch" und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet.
Güteverhandlungen enden oft in einem Vergleich
In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind Güteverhandlungen üblich. Meistens ordnet ein Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien an. Sehr oft werden solche Auseinandersetzungen durch einen Vergleich erledigt, dem beide Seiten zustimmen müssen. Das Trierer Gericht wies darauf hin, dass die Öffentlichkeit möglicherweise von dem Termin ausgeschlossen wird.