Ausgehend von den Impulsen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) waren im Herbst 1971 die ersten Pastoralassistenten in München beauftragt worden. Auch andere Bistümer schlossen sich an. Die Würzburger Synode würdigte 1975 die neue Berufsgruppe. 1978 beschloss die Deutsche Bischofskonferenz das erste "Rahmenstatut" für die Berufsgruppe.
Bätzing: "Gut, dass es Sie gibt"
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, betonte beim Festakt, Pastoralreferentinnen und -referenten seien keine "Hilfspriester" oder Springer, die den Priestermangel ausgleichen sollten. "Sie sind Managerinnen, Verkünder des Evangeliums, Forschende, Experimentierende und vor allem qualifizierte Seelsorgerinnen und Seelsorger." Bätzing wörtlich: "Gut, dass es Sie gibt."
Die Berufsgruppe zeichne sich durch ihre Pluralität an Ausbildungsformaten, Profilen und Einsatzfeldern aus, fügte Bätzing hinzu. "Mich beeindruckt diese Vielfalt des Berufs und des Berufsbildes. Der Beruf hat Gestaltungsfreiheit und ist für Menschen da - in Grenzsituationen, in der Schule, im Gefängnis, in Not und Krankheit, in Tod oder in entscheidenden Lebensphasen." Diesen Gestaltungsfreiraum müsse die Kirche nutzen.
Der Limburger Bischof erinnerte daran, dass Pastoralreferentinnen und -referenten derzeit häufig Druck in den Gemeinden aushalten müssten.
"Prophetinnen und Propheten in der Krise"
Er werde verursacht durch die "tiefe Krise wegen des Versagens der Strukturen und der erschreckenden Erkenntnisse zu sexualisierter Gewalt, geistlicher Gewalt und Machtmissbrauch". Zentrale Aufgabe der Berufsgruppe sei es, Menschen für die Botschaft des Evangeliums zu begeistern und mit ihnen gemeinsam unterwegs zu sein: "Da geht es dann nicht so sehr darum, selbst alle Aufgaben gut auszufüllen, sondern Multiplikatorin, Begleiter und Suchende zu sein."
Der Fuldaer Bischof Michael Gerber, Vorsitzender der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste der Bischofskonferenz, bezeichnete die Pastoralreferenten als "Prophetinnen und Propheten in der Krise". Sie könnten Anwälte sein für Menschen, die von der Kirche nicht oder falsch wahrgenommen würden. Es gehe darum, "dass uns die Gnadengabe geschenkt wird, auch im vordergründlich Befremdlichen, im Irritierenden, nach dem zu suchen, was uns verbindet", sagte er.