Gutachten: Mordverdächtiger von Kandel war unter 21 Jahre alt

Verdächtiger schweigt weiter

Der mutmaßliche Täter im Fall der tödlichen Messerattacke von Kandel ist einem medizinischen Gutachten zufolge unter 21 Jahre alt. Der junge Mann hatte in einem Supermarkt eine Schülerin erstochen.

Gedenken an das in Kandel erstochene 15-jährige Mädchen Mia / © Uli Deck (dpa)
Gedenken an das in Kandel erstochene 15-jährige Mädchen Mia / © Uli Deck ( dpa )

Damit gelte der afghanische Flüchtling, der im vergangenen Dezember eine 15-jährige Schülerin erstochen haben soll, nicht als Erwachsener im strafrechtlichen Sinne, teilte die Staatsanwaltschaft Landau am Dienstag mit. Möglicherweise könne deshalb das Jugendstrafrecht angewendet werden.

Der Sachverständige gehe davon aus, dass der Beschuldigte sehr wahrscheinlich etwa 20 Jahre alt sei. Das absolute Mindestalter bestimme er derzeit auf 17,5 Jahre.

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft Landau, die bei der Tötung des Mädchens von Mord ausgeht, hatte das medizinische Gutachten zur Klärung des Alters des Tatverdächtigen in Auftrag gegeben. Die Behörden hatten das Geburtsdatum des Afghanen bislang auf den 1. Januar 2002 geschätzt – damit wäre er zum Zeitpunkt der Tat 15 Jahre alt gewesen. An dem Alter des mutmaßlichen Täters waren nach dem Verbrechen rasch Zweifel aufgekommen.

Die Ermittlungen in dem Fall sind der Staatsanwaltschaft zufolge noch nicht abgeschlossen. Neben der Vernehmung von Zeugen dauere insbesondere die Auswertung der bei dem Beschuldigten sichergestellten Mobiltelefone an. Dieser mache nach wie vor von seinem Schweigerecht Gebrauch und befinde sich weiter in Untersuchungshaft.

Debatte über Altersfeststellung von Flüchtlingen

Der Mann, der sich als minderjähriger afghanischer Flüchtling ausgab, soll am 27. Dezember in einem Drogeriemarkt in der 8.500-Einwohner-Gemeinde Kandel (Rheinland-Pfalz) eine Schülerin erstochen haben. Diese soll zeitweise seine Freundin gewesen sein. Der Fall hatte eine Debatte über die Altersfeststellung von Flüchtlingen ausgelöst. Minderjährige Asylbewerber stehen unter einem besonderen Schutz.


Quelle:
epd