Haftbefehl gegen Broker aus Vatikan-Finanzskandal aufgehoben

Rückschlag für die Strafverfolgung

Der im vatikanischen Finanzprozess angeklagte italienische Finanzmakler Gianluigi Torzi muss nicht ausgeliefert werden. Das entschied ein Berufungsgericht in Rom. Dies ist ein Rückschlag für die vatikanische Strafverfolgung.

Gerichtsprozess zum vatikanischen Finanzskandal / © Vatican Media (KNA)
Gerichtsprozess zum vatikanischen Finanzskandal / © Vatican Media ( KNA )

Über den Fall berichtet die Zeitung "Corriere della Sera" (Donnerstag). Laut Anklageschrift soll der in Großbritannien lebende Torzi den Vatikan im Zusammenhang mit dem Kauf einer Luxusimmobilie in London um 15 Millionen Euro geprellt haben.

Da der Heilige Stuhl kein Auslieferungsabkommen mit Großbritannien hat, versuchte die vatikanische Strafverfolgung dies über die italienische Staatsanwaltschaft zu erreichen. Nachdem auch die Staatsanwaltschaft in Rom Ermittlungen gegen Torzi aufgenommen hatte, wurde dieser nach Italien ausgeliefert.

Prozess soll am 18. Februar fortgeführt werden

Doch seine Verteidiger argumentierten, dem zuständigen Richter hätten zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht alle Unterlagen über ihren Mandanten vorgelegen. Nach einer Rückverweisung des Falls durch den Obersten Gerichtshof entschied ein Berufungsgericht in Rom nun zugunsten Torzis.

Gerichtsprozess zum vatikanischen Finanzskandal / © Vatican Media (KNA)
Gerichtsprozess zum vatikanischen Finanzskandal / © Vatican Media ( KNA )

Der vatikanische Strafprozess zum Finanzskandal im Staatssekretariat soll am 18. Februar weitergeführt werden. Damit die Hauptverhandlung beginnen kann, sollte die Strafverfolgung auf Anweisung des Vorsitzenden Richters Giuseppe Pigantone bis zum 31. Januar der Verteidigung sämtliche Ermittlungsakten zukommen lassen.

Wie die römische Zeitung "Il Messaggero" (Donnerstag) berichtet, haben sich Anwälte der Verteidigung beschwert, bis zum Stichtag am Montag hätten sie noch immer nicht alle Unterlagen erhalten.

 

Quelle:
KNA