Die Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, so der Europäische Gerichtshof.
Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, das eine Betäubung zum Zeitpunkt der Schlachtung die Technik sei, die das Tierwohl "am wenigsten beeinträchtigt", hieß es in der Begründung der Richter zum Urteil. "Die Betäubung ist nämlich erforderlich, um beim Tier eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit herbeizuführen, mit der sein Leiden erheblich verringert werden kann."
Die Praxis des Schächtens sei "nicht geeignet, Schmerzen, Stress oder Leiden des Tieres zu mildern"
Die Praxis der rituellen Schlachtung ohne Betäubung, etwa bei der Produktion von Halal-Fleisch nach islamischen Regeln, sei in der EU zur Achtung der Religionsfreiheit zwar "ausnahmsweise erlaubt", führte der EuGH weiter aus. Sie sei aber "nicht geeignet, Schmerzen, Stress oder Leiden des Tieres genauso wirksam zu mildern". Aus diesem Grund sei das Anbringen des EU-Bio-Logos auf Produkten, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet worden seien, nicht gestattet.
Der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz, Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, kritisierte die Entscheidung. "Es ergibt für mich keinen Sinn, warum ein EU-Bio-Logo den Tierschutz fördert und rituell geschlachtete Produkte ausschließt", sagte er. Der EuGH bringe so das rituelle Schlachten in Europa in "Misskredit".
Goldschmidt macht zudem einen "besorgniserregenden Trend in Europa" aus. Die freie Religionsausübung von Minderheiten werde zunehmend in Frage gestellt.
Hintergrund der Entscheidung war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort setzte sich eine Tierschutzorganisation dafür ein, die Kennzeichnung "ökologischer/biologischer Landbau" von Halal-Hacksteaks zu verbieten. Das zuständige französische Gericht bat den EuGH daraufhin um Klärung. Das arabische Wort "halal" bedeutet "rein" oder "erlaubt". Muslime dürfen nur Fleisch essen, das "halal" ist.