Er beschloss am Dienstag, dass die Zeit der Feiertagsruhe am Karfreitag erst ab 5.00 Uhr morgens beginnt und um 24.00 Uhr endet. Bisher galt das Tanzverbot von 02.00 Uhr am Karfreitag bis 02.00 Uhr am Karsamstag.
Nun können Veranstaltungen, die am Donnerstagabend beginnen, bis in die frühen Morgenstunden des Karfreitags weiterlaufen. Der Karfreitag werde als stiller Feiertag aber weiter geschützt, hieß es.
In Abstimmung mit evangelischer und katholischer Kirche
Die Neuregelung des "stillen Feiertags", an dem Christen an das Leiden und Sterben Jesu erinnern, erfolgte laut Senat in Abstimmung mit evangelischer und katholischer Kirche.
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sprachen von einem guten und zeitgemäßen Schritt. Der Senat berücksichtige sowohl die Bedürfnisse religiöser Menschen als auch die Wünsche derjenigen, die von Donnerstag auf Freitag tanzen gehen wollen.
Weil der Karfreitag zu den "stillen Feiertagen" gehört, gilt in den meisten deutschen Bundesländern ein Tanzverbot, was aber immer häufiger in Frage gestellt wird. In der Regel sind auch Sportveranstaltungen und die öffentliche Aufführung bestimmter Filme untersagt.