Hamburg startet 2G-Modell

Gibt es dann keine Testpflicht mehr?

Volle Kinos, Kneipen, Theater, keine Sperrstunde mehr - in Hamburg ist das von Samstag an wieder möglich, sofern die Veranstalter und Wirte nur Geimpfte und Genesene einlassen.

Symbolbild: 2G-Regel im öffentlichen Leben / © Bihlmayer Fotografie (shutterstock)
Symbolbild: 2G-Regel im öffentlichen Leben / © Bihlmayer Fotografie ( shutterstock )

Der rot-grüne Senat beschloss am Dienstag das sogenannte 2-G-Optionsmodell, wonach Veranstalter entscheiden können, ob sie künftig nur noch Geimpfte und Genesene einlassen und dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit sind, oder ob sie weiter das 3-G-Modell nutzen wollen. Dieses bezieht Getestete und damit Ungeimpfte ein, unterliegt aber bisherigen Corona-Einschränkungen. In Innenräumen gilt aber wie bisher in der Regel eine Maskenpflicht.

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte, Geimpfte und Genesene hätten im Vergleich zu den Ungeimpften keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg liege bezogen auf die Gesamtbevölkerung bei Ungeimpften bei 78,12, bei Geimpften aber nur bei 3,36. Das könne man doch nicht ignorieren und all die Geimpften weiter einschränken, sagte Tschentscher: "Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange erfolgen, wie sie zur Pandemiebekämpfung nötig sind."

Voraussetzung für die Teilnahme an dem 2-G-Optionsmodell sei, dass die Veranstalter dies online anmeldeten und dann unter anderem bei den Gästen Impfausweis/Genesenen-Nachweis und Personaldokumente kontrollierten. "Wir müssen hier wirklich auf strikte Einhaltung der Bedingungen achten", sagte Tschentscher. Verstöße können den Angaben zufolge zu Bußgeldern von 1000 bis 20 000 Euro und zum Verlust der Möglichkeit führen, am 2-G-Modell weiter teilzunehmen.

Mitmachen könnten unter anderem Kneipen, Restaurants, Theater, Kinos, Opern und Beherbergungseinrichtungen. Aber auch bei religiösen Veranstaltungen, bei Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, bei Messen, privaten Feiern und bei Sportveranstaltungen mit Publikum könne das Modell zur Anwendung kommen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre könnten vorerst ungeimpft 2-G-Modelle besuchen, weil sie sich noch nicht lange impfen lassen könnten. Tschentscher kündigte aber an, dass diese Möglichkeit in einigen Wochen fallen werde.

Wird das 2-G-Optionsmodell gewählt, gibt es unter anderem kein Abstandsgebot mehr, keine Testpflicht, meist keine Kapazitätsgrenzen, dafür eine freie Tisch- und Sitzplatzanordnung. Weiterhin gilt die Maskenpflicht in Innenräumen. Tschentscher sicherte zu, dass das 2-G-Modell auch bei einem weiteren Ansteigen der Inzidenzen nicht in Frage gestellt werde. "Wir würden dann die Beschränkungen für die Bereiche und Personengruppen vornehmen müssen, die die Pandemie im Wesentlichen ausmachen und das sind eben die Ungeimpften."

Zur Klage aus der Opposition, dass Hamburg damit eine Impfpflicht durch die Hintertür einführe, sagte Tschentscher: "Das ist eine Interpretationsfrage." Wenn es eine Reisebeschränkung ohne Impfnachweis gebe, sei das ja auch eine indirekte Impfpflicht. Der Bürgermeister kündigte an: "Es wird so kommen, auch aus rechtlichen Gründen, dass es ein Unterschied ist im normalen Leben, ob ich geimpft bin oder nicht." 

Quelle:
dpa