Handelsverband fordert mehr Freiheit bei Sonntagsöffnungen

"Unternehmer brauchen Freiraum"

Das Einkaufen an Sonntagen ist hin und wieder möglich. Aber die Regelungen sind ein Flickenteppich und von den Arbeitnehmern gibt es Widerstand. Der Präsident des Handelsverbands Deutschland fordert mehr Flexibilität.

Symbolbild Einkaufen / © Inside Creative House (shutterstock)

In der Debatte um Ladenöffnungen am Sonntag gibt es erneut Kritik. Kommunen und Händler sollten frei entscheiden können, an welchen Sonntagen sie öffnen wollen, sagte der Präsident des Handelsverbands Deutschland, Alexander von Preen, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). 

"Vor allem brauchen wir aber endlich mehr Rechtssicherheit für mögliche Sonntagsöffnungen in unseren Städten", so von Preen weiter. Das Ladenschlussgesetz, wonach Geschäfte in der Regel an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen, gilt zwar bundesweit. Bestimmte Ladenöffnungszeiten sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Dies gilt auch für verkaufsoffene Sonntage.

Verdi wehrt sich vor Gericht

Die einzelnen Verordnungen legen nicht fest, an welchen Sonntagen geöffnet werden muss, sondern setzen lediglich Rahmenrichtlinien fest. In der Regel ist eine Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen festgelegt. In einzelnen Bundesländern sind bis zu zwölf erlaubt. Die verkaufsoffenen Sonntage müssen dabei an einen Anlass geknüpft sein. Vor allem die Gewerkschaft Verdi zog zuletzt aber immer wieder gegen von Kommunen festgelegte Sonntagsöffnungen vor Gericht.

Wird die Sonntagsruhe aufgeweicht? / © Lisa-S (shutterstock)

Von Preen sagte mit Blick auf den Anlassbezug weiter: "Genau diese Einschränkung muss bundesweit weg - und zwar rechtssicher. Unternehmer brauchen diesen Freiraum, entscheiden zu können, wir machen jetzt mal auf."

Belegschaft könnte mitentscheiden

Laut dem HDE-Präsidenten könnten Unternehmen Sonntagsöffnungen auch niemals gegen die eigene Belegschaft durchsetzen. "Aber, wenn alle gemeinsam sich dafür entscheiden, dass beispielsweise die Läden am Sonntag öffnen, dafür aber am Montag geschlossen bleiben, warum denn nicht?".

Eine Festlegung auf eine Obergrenze bei sonntäglichen Öffnungen lehnte er ab. Die Diskussion um die Anzahl der Tage führe nicht weiter. "Man sollte die Unternehmen einfach eigenständig entscheiden lassen unter Berücksichtigung, was an dem jeweiligen Standort richtig und möglich ist." Von Preen verwies auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass den möglichen Rahmen dafür längst gegeben habe.

Sonntagsruhe in Deutschland

In Deutschland ist die Sonntagsruhe durch Artikel 140 des Grundgesetzes geschützt, der wiederum auf die Verfassung der Weimarer Republik verweist. Demnach dient der Sonntag "der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung".

Symbolbild Sonntagsruhe / © Harald Oppitz (KNA)