Hausarrest statt Gefängnis für Erzbischof Wilson

"Weder Reue noch Bußfertigkeit"

Der katholische Erzbischof Philip Wilson kann seine zwölfmonatige Haftstrafe wegen Vertuschung von Missbrauchsfällen in Hausarrest statt im Gefängnis verbringen. Über die Gerichtsentscheidung aus Newcastle berichten australische Medien.

Erzbischof Philip Wilson / © Peter Lorimer (dpa)
Erzbischof Philip Wilson / © Peter Lorimer ( dpa )

Ein Gutachten der Justizverwaltung habe dem 67-Jährigen bescheinigt, die Bedingungen für einen Hausarrest zu erfüllen, sagte Stone. Wilson muss für diese Zeit eine elektronische Fußfessel tragen. Mitte Februar will das Gericht dann darüber befinden, ob die zweiten sechs Monate des Hausarrests auf Bewährung ausgesetzt werden.

Der Ort des Hausarrests wurde nicht bekanntgegeben. Jedoch gehen australische Medien davon aus, dass Wilson ihn im Haus seiner Schwester verbringen wird, wo er bereits seit seiner Freilassung auf Kaution lebt. Beim Verlassen des Gerichts forderten Missbrauchsopfer den früheren Erzbischof von Adelaide laut Bericht auf, sich bei ihnen für das angetane Leid zu entschuldigen.

Hauptmotiv: Schutz der Kirche

Wilson hatte vor über 40 Jahren als junger Priester in Newcastle den später wegen Missbrauchs verurteilten pädophilen Priester James Fletcher geschützt. Richter Stone sagte in der Urteilsbegründung unter anderem, Wilsons Hauptmotiv für die Vertuschung sei Schutz der Kirche gewesen. Während der Verhandlung habe Wilson weder "Reue noch Bußfertigkeit" gezeigt.

Ende Juli war Wilson auf Druck von Premierminister Malcolm Turnbull und weiten Teilen der australischen Öffentlichkeit als Erzbischof von Adelaide zurückgetreten. Sein Amt hatte er bereits nach seiner Verurteilung ruhen lassen.

Wilson ist der bislang höchstrangigste Würdenträger der katholischen Kirche, der wegen der Vertuschung von Missbrauchsfällen von einem weltlichen Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Unterdessen steht in Melbourne der australische Kurienkardinal George Pell wegen des Vorwurfs von sexuellem Missbrauch vor Gericht. Medien ist aufgrund einer richterlichen Anordnung untersagt, über den Prozess zu berichten.


Quelle:
KNA