Der Paritätische Wohlfahrtsverband meinte, dadurch würden die Hürden für den Familiennachzug für subsidiär schutzbedürftige Flüchtlinge so hoch gelegt, dass es "faktisch einer Abschaffung gleich komme".
Gesetzentwurf in Ressortabstimmung
Das Bundesinnenministerium hatte am Mittwoch bestätigt, dass ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs am Dienstag in die Ressortabstimmung gegangen sei. Notwendig wird die Neuregelung, weil die Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, die keinen umfassenden Flüchtlingsschutz erhalten, Ende Juli ausläuft.
Diese Gruppe hatte im Herbst 2015 einen Anspruch auf Familiennachzug erhalten, der aber bereits im März 2016 ausgesetzt wurde. Diese Regelung hatte die große Koalition zuletzt bis Ende Juli verlängert.
Union und SPD hatten vereinbart, sich auf eine Neuregelung zu verständigen. Sie hatten bereits vereinbart, dass spätestens ab August monatlich 1.000 Personen - Eltern, Ehegatten oder minderjährige Kinder - mit einem humanitären Visum nachziehen können.
Ton zwischen CSU und SPD wird rauher
Unterdessen wird der Ton zwischen der CSU und dem Koalitionspartner SPD rauer. So betonte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in Berlin, der Gesetzentwurf sei "genau das richtige Signal". Der Nachzug werde nur noch in klar begrenzten humanitären Einzelfällen gewährt. In einem Tweet der CSU-Landesgruppe wurde er mit den Worten zitiert, dass der Anspruch auf Familiennachzug "endgültig abgeschafft" werde.
Demgegenüber twitterte der stellvertretende SPD-Parteichef Ralf Stegner, "abgeschafft hat die CSU allenfalls das C in ihrem Namen, wenn sie im Wettbewerb mit den Rechtspopulisten deren Parolen nachplappert". Und weiter: 1.000 Menschen im Monat und humanitäre Härtefallregelung beim Familiennachzug seien im Vertrag vereinbart und würden ohne Abstriche umgesetzt.
Im Ton sachlicher hatte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminister, Stephan Mayer (CSU), den Gesetzentwurf verteidigt. Der "Passauer Neue Presse" (Donnerstag) sagte er, der "auf der Koalitionsvereinbarung fußende Gesetzentwurf" treffe eine sachgerechte Interessenabwägung.
Kritik von Hilfsorganisationen
Pro Asyl erklärte, mit der Neuregelung wäre der Familiennachzug zu Empfängern von Sozialleistungen mit subsidiärem Schutzstatus faktisch ausgeschlossen. Auch mit dem Ausschluss von Geschwisterkindern vom Nachzug gehe Seehofer über die Koalitionsvereinbarung hinaus. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betonte, es werde quasi "en passant" der Familiennachzug für die Gruppe derjenigen, denen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohen würde, komplett abgeschafft.