KNA: Das polnische Parlament hat jetzt ein Rechtsgutachten vorgelegt, das die Forderungen nach deutschen Entschädigungszahlen stützt. Halten Sie als Historiker die Argumentation der Studie für nachvollziehbar?
Prof. Martin Aust (Professor der Geschichte und Kultur Osteuropas an der Universität Bonn): Damit werden sich letzten Endes Völkerrechtler befassen müssen. Die Fakten sind unumstritten: Das Dritte Reich hat am 1. September 1939 einen Vernichtungskrieg gegen Polen entfesselt, in dessen Verlauf sechs Millionen Menschen ums Leben kamen und massenhaft Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Deswegen sind die aus Polen kommenden Forderungen aus ethischer Sicht grundsätzlich erst einmal nachvollziehbar.
KNA: Aber?
Aust: Der Wandel des Völkerrechts und der Verlauf der Geschichte seit Ende des Zweiten Weltkriegs lassen die Durchsetzung einer solchen Forderung sehr unrealistisch erscheinen.
KNA: Wie meinen Sie das?
Aust: Bleiben wir zunächst beim Völkerrecht. Im 19. Jahrhundert war es allgemein üblich, dass die Sieger Reparationen einfordern konnten, ohne dass dies explizit niedergelegt worden wäre. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden Entschädigungszahlungen Bestandteil von vertraglich formulierten Ansprüchen eines Staates gegenüber einem anderen. Nach dem Zweiten Weltkrieg trat das Thema Reparationen, obwohl es im Potsdamer Abkommen der alliierten Siegermächte 1945 Erwähnung fand, in den Hintergrund. Dafür erhielten in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts Individuen auf dem Feld der Menschenrechte den Status von Rechtssubjekten. Mir scheint, dass sich Polen auch auf diese jüngste Entwicklung im Völkerrecht beruft.
KNA: Was wären die nächsten Schritte?
Aust: Warschau müsste ein Gesuch in Berlin vorlegen - oder eine Klage gegen Deutschland einreichen, zum Beispiel vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Internationalen Gerichtshof. Das würde vermutlich eine sehr facettenreiche Verhandlung ergeben.
KNA: Warum?
Aust: Weil die Richter die bisherige Praxis in den Blick nehmen müssten und dazu noch eine ganze Reihe von Abkommen und Verträgen, angefangen von Potsdam über den Grundlagenvertrag von 1970 bis hin zum Zwei-plus-Vier-Vertrag, der 1990 den Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands frei machte, sowie dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag von 1991.
KNA: War denn in einem dieser Verträge die Reparationsfrage noch einmal Thema?
Aust: Nein - das Potsdamer Abkommen behielt sich eine endgültige Regelung vor. Und die Verträge von 1990 klammerten die Frage aus, übrigens auch unter Billigung der polnischen Regierung. Hätte man die Reparationszahlungen neu verhandelt, hätten möglicherweise auch die Vertriebenen Ansprüche an Polen geltend gemacht - das war damals eine der Sorgen. Stattdessen hat man auf die Entschädigung einzelner Opfergruppen gesetzt, etwa für die Zwangsarbeiter aus Mittel- und Osteuropa mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft".
KNA: In dem Sejm-Gutachten spielt noch ein anderes Dokument eine wichtige Rolle: eine Erklärung des Ministerrates vom 23. August 1953, in der Polen einseitig auf Reparationen verzichtete. Dieses Dokument sei auf Druck der Sowjetunion zustande gekommen und habe sich nur auf die DDR bezogen, heißt es. Stimmt das?
Aust: Die Wortwahl ist nicht eindeutig. Mal ist von "Deutschland", mal von der "Deutschen Demokratischen Republik" die Rede. Nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bezog sich die Erklärung von 1953 aber auf Deutschland als gesamtes.
KNA: Klärungsbedarf gibt es offenbar nicht nur in Polen. Vor einiger Zeit kamen Reparationsforderungen auch aus Griechenland. Auch wenn mit Indien am 1. Januar 1951 der erste Staat den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte: Kann es sein, dass das Ende des Zweiten Weltkrieges und damit auch die Frage möglicher Reparationen nie abschließend vertraglich geregelt wurde?
Aust: Ganz formaljuristisch könnte man zu diesem Schluss kommen. Aber die Geschichte lehrt eben etwas anderes. Sonst hätte es die deutsche Wiedervereinigung aber auch die europäische Einigung in dieser Form nie gegeben. Und die rechtliche Unsicherheit wäre groß, wenn sich nun plötzlich EU-Länder untereinander auf Reparationen verklagten. Abgesehen von dem verheerenden politischen Signal, das davon ausginge.
KNA: Warum also bringt Polen das Thema dennoch auf den Tisch?
Aust: Zwei Möglichkeiten halte ich für plausibel. Innenpolitisch will man mit diesem Manöver das nationale Lager konsolidieren. Außenpolitisch in dem Konflikt mit der Bundesregierung und der EU bei der Aufnahme von Flüchtlingen Druck aufbauen.
KNA: Die katholischen Bischöfe beider Lände haben zu Mäßigung aufgerufen. Bringt das etwas?
Aust: Das wird in Polen speziell bei der alleinregierenden PiS-Partei genau registriert. Der Katholizismus und eine nationalkonservative Politik stehen dort ganz oben auf der Agenda. Wie sehr beide Elemente ineinanderfließen, zeigt das Grab von Parteimitgründer Lech Kaczynski in der Warschauer Wawel-Kathedrale. Das ist zu einer regelrechten Pilgerstätte geworden. Insofern hat die Stimme der Bischöfe einiges Gewicht.
KNA: In Polen wird der Zweite Weltkrieg benutzt, um politischen Druck aufzubauen, in Deutschland versucht die AfD, Begriff wie "völkisch" wieder salonfähig zu machen und in den USA tobt eine Schlacht um die Denkmäler von Südstaaten-Generalen. Erleben wir eine neue Phase der Instrumentalisierung von Geschichte?
Aust: Politik hat immer schon auch historisch argumentiert. Beunruhigend aber ist, dass seit einiger Zeit die Nation und das Nationale eine enorme Aufwertung im politischen Diskurs feiern. Wenn Nationen dabei als alleinige Orientierung politischen Handelns gesetzt werden, bergen historische Argumente in der Politik sehr viel Konfliktpotenzial. Polen ist da leider kein Einzelfall.
Das Interview führte Joachim Heinz.