Immaterielles Weltkulturerbe der Unesco

 (DR)

Weltweit fördert die Weltkulturorganisation Unesco seit 2003 den Erhalt von Alltagskulturen und -traditionen. Die dazu formulierte "Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes" haben mehr als 170 Staaten unterzeichnet, 2013 auch Deutschland. Die Liste des immateriellen Weltkulturerbes ist unabhängig von der Weltkulturerbeliste mit schützenswerten Natur- und Kulturstätten.

Das Verfahren für die Aufnahme in die Liste ist mehrstufig: Zunächst muss es eine Tradition in das von den einzelnen Staaten geführte, nationale Verzeichnis schaffen. In Deutschland beginnt dieses Verfahren mit der Nominierung auf der Ebene eines Bundeslands. Ein unabhängiges Expertenkomitee empfiehlt dann eine Aufnahme in die bundesweite Liste, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bestätigt sowie anschließend von der Deutschen Unesco-Kommission veröffentlicht wird.

Im nächsten Schritt können Vorschläge für die weltweite Unesco-Liste eingereicht werden. Über diese Anträge entscheidet die Unseco bei der jährlichen Tagung des "Zwischenstaatlichen Ausschusses für die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes".

Formen und Träger des immateriellen Kulturerbes stehen laut der Deutschen Unesco-Kommission beispielhaft für Kreativität, Innovationsgeist und Wissen der Gesellschaft. Ziel der Liste ist es demnach, gelebte Traditionen zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Die deutsche Liste verzeichnet aktuell 72 Kulturformen sowie 7 "Gute Praxisbeispiele zur Erhaltung von immateriellem Kulturerbe" - als solches Praxisbeispiel ist das Bauhüttenwesen in Deutschland anerkannt. Gemeinsam mit Österreich, Frankreich, der Schweiz und Norwegen soll Ende 2020 die internationale Anerkennung gelingen. (kna/Stand 23.07.2018)