Danach sollen Beamte und Soldaten verpflichtet werden, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht zu verhüllen. Ausnahmen von der Neuregelung sollen nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein. Der Bundestag hatte den Entwurf in Erster Lesung vor rund zwei Wochen beraten.
De Maiziere gegen vollständiges Verbot
Ferner solle zudem durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände festgeschrieben werden. Eine Änderung der Bundeswahlordnung sieht danach zudem vor, dass Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden könnten, wenn sie sich nicht ausweisen oder die Feststellung ihrer Identität durch den Wahlvorstand unmöglich machten. Ein vollständiges Verbot der Vollverschleierung hatte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) abgelehnt, da es mit der Verfassung nicht vereinbar sei.