Integrationsgesetz

 (DR)

Wie soll die Integration verbessert werden?

Der Zugang zu Integrationskursen soll erleichtert werden. Künftig soll die Kursteilnahme bereits nach sechs Wochen möglich sein. Statt bislang 60 soll es 100 Unterrichtseinheiten geben. Das Curriculum wird rundum erneut. Die Wertevermittlung soll im Vordergrund stehen, darunter auch die Vermittlung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Nach einem Jahr erlischt die Teilnahmeberechtigung. Auch Sprachkurse sollen möglichst früh beginnen.

Wo wird gefordert?

Integrationskurse sollen für alle Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive verpflichtend seien. Flüchtlinge, die Integrationsmaßnahmen ablehnen oder abbrechen, erhalten weniger Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.

Welche Erleichterungen soll es für Arbeitssuchende geben?

Wer eine Ausbildung beginnt, soll für die gesamte Dauer in Deutschland bleiben dürfen. Die bislang bestehende Altersgrenze für den Beginn einer Ausbildung wird aufgehoben. Künftig soll die Entscheidung hier bei den Unternehmen liegen. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss verlängert sich die Duldung für sechs Monate zur Arbeitssuche. Für eine anschließende Beschäftigung soll es eine weitere zweijährige Aufenthaltserlaubnis geben.

Was hat es mit der Wohnsitzauflage auf sich?

Asylbewerbern soll ein Wohnsitz zugewiesen werden, damit sich keine Ghettos bilden. Primär dürfen die Ankommenden nur im zugewiesenen Bundesland leben. Der zweite Schritt liegt bei den Ländern. Diese können entscheiden, ob sie Flüchtlingen für drei Jahre einen Wohnort vorschreiben oder ihnen verbieten, in bestimmte Stadtteile zu ziehen. Wer jedoch eine Arbeit hat oder findet oder wer studiert, darf umziehen. Auch sollen Familien zusammenwohnen können.

Die Kommunen dringen auf eine rasche Umsetzung der Auflage. Die Länder sehen die Auflage teils kritisch.

Was ändert sich am Arbeitsmarkt?

Bislang dürfen Asylbewerber und Geduldete eine Arbeitsstelle nur besetzen, wenn es keine einheimischen oder andere europäische Bewerber gibt. Diese Vorrangprüfung soll für drei Jahre nicht mehr nötig sein. Die Umsetzung liegt bei den Ländern, acht Länder haben bereits eine komplette Aussetzung der Prüfung angekündigt.

Asylbewerber dürfen demnach künftig auch als Leiharbeiter beschäftigt werden. Auch will die Bundesregierung 100.000 Minijobs schaffen.

Wie steht es um den Schutz von Flüchtlingen in Unterkünften?

Die Bundesregierung will den Schutz verstärken. Dafür soll zunächst geprüft werden, inwiefern es eine bundeseinheitliche Regelung braucht. "Bund und Länder prüfen jetzt schnell, ob der Bund eine solche gesetzliche Verpflichtung schafft oder ob die Länder dies tun müssen, um den erforderlichen Schutz zu gewährleisten", so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Es brauche klare Schutzkonzepte

Was geschieht mit Flüchtlingen ohne Bleibeaussicht?

Hier ist ein Pilotprojekt geplant. Diese Orientierungshilfe, etwa erster Sprachunterricht oder die Möglichkeit einer Arbeit in der Flüchtlingsunterkunft, soll im zweiten Halbjahr geschaffen werden. Ausgeschlossen ist, wer aus einem "sicheren Herkunftsland" kommt. (KNA/Stand 25.05.16)