Islamischer Kindergarten darf nicht wieder öffnen

Entzug der Betriebserlaubnis rechtens

Der erste islamische Kindergarten in Mainz bleibt dauerhaft geschlossen. Hintergrund sind Auftritte radikaler Prediger sowie die Nähe zur Muslimbruderschaft. Der Verein stand seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Glückliche Kinder / © ESB Professional (shutterstock)

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz stellte in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung klar, es gebe keinen Zweifel daran, dass das Land die Betriebserlaubnis Anfang 2019 zurecht widerrufen habe. Bereits unmittelbar nach der Schließung hatten Gerichte das Vorgehen der Behörden in Eilentscheidungen gebilligt, als der Trägerverein dagegen rechtliche Schritte einleitete.

Kita seit 2008 in Betrieb

Auch im Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Mainz war die Schließung bestätigt worden. Als erste islamische Kita in Rheinland-Pfalz hatte die Mainzer "Al Nur"-Kindertagesstätte 2008 die Arbeit aufgenommen. In den Folgejahren geriet der Mainzer "Arab Nil-Rhein Verein" als verantwortlicher Träger immer wieder in die Kritik, so nach dem Gastauftritt eines radikalen saudischen Predigers. Auch fungierte der Verein zeitweise als "Prüfstelle" für Studenten einer "Online-Universität" des Islamisten Bilal Philips.

Verstoß gegen Auflagen

2018 war bekanntgeworden, dass auch der Verfassungsschutz die Aktivitäten des Vereins in den Blick genommen hatte. 

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hatte die Schließung der Kita damit begründet, der Trägerverein habe wiederholt gegen Betriebsauflagen verstoßen, vertrete "Inhalte der Ideologie" der Muslimbruderschaft und radikaler Salafisten und stehe "nicht mehr auf dem Boden der Verfassung der Bundesrepublik".

Verein distanziert sich

Der Vereinsvorstand hatte Extremismus-Vorwürfe zurückgewiesen, sich im Nachhinein von problematischen Gästen und Partnern distanziert und den Behörden vorgeworfen, die "Diffamierung" muslimischer Vereine stärke rechtsradikale Kräfte.

Reibungsloser Kita-Betrieb nicht gewährleistet

Im Verwaltungsgerichtsverfahren hatten die Richter geurteilt, es sei für den Entzug der Betriebserlaubnis unerheblich, ob der Trägerverein selbst als islamistisch oder salafistisch einzustufen sei. Nach allen gemachten Erfahrungen sei jedenfalls ein reibungsloser Kita-Betrieb "ohne anhaltende Intervention" der Behörden nicht gewährleistet.

Quelle:
epd