Italiens Außenminister erfolglos im Fall des todkranken Charlie

Gescheiterte Vermittlungsversuche

Das todkranke britische Baby Charlie Gard wird aller Voraussicht nach nicht ins Kinderkrankenhaus des Papstes in Rom verlegt werden. Das Vorhaben scheitert an rechtlichen Hindernissen. Politische Vermittlungsversuche blieben erfolglos.

Papst im Kinderkrankenhaus / © Osservatore Romano (KNA)
Papst im Kinderkrankenhaus / © Osservatore Romano ( KNA )

Der italienische Außenminister Angelino Alfano hat im Fall des todkranken britischen Babys Charlie Gard keine Reisegenehmigung nach Rom erreicht. Aus rechtliche Gründen sei eine Verlegung des elf Monate alten Jungen nicht möglich, bekräftigte der britische Außenminister Boris Johnson die Position seines Landes am Mittwoch. Laut italienischen Online-Medien dankte Johnson bei dem Telefonat zugleich für das Aufnahmeangebot des vatikanischen Kinderkrankenhauses "Bambino Gesu".

Vatikan wollte Verlegung anbieten

Der Vatikan hatte ebenfalls angekündigt, sich trotz rechtlicher Hürden weiterhin für eine Aufnahme Charlies in Rom einzusetzen. "Der Heilige Stuhl wird das Mögliche tun, um die rechtlichen Hindernisse zu überwinden", sagte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin. Die vatikanische Kinderklinik "Bambino Gesu" sei vom Medizinischen her kompetent, es gehe nur darum, mit dem britischen Rechtssystem verbundene Probleme abzustellen.

Die Leiterin des Kinderkrankenhauses "Bambino Gesu", Mariella Enoc, hatte am Dienstagabend erklärt, die britischen Ärzte würden nicht zulassen, dass Charlie Gard in das römische Krankenhaus verlegt werde. Auch hier würden rechtliche Gründe angeführt.

Das Kinderkrankenhaus des Papstes hatte angeboten, den Jungen, der an einer unheilbaren genetischen Krankheit leidet, aufzunehmen und die Eltern über die weitere Behandlung entscheiden zu lassen. Eigentlich sollen nach einem Gerichtsentscheid die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt werden. Krankenhaus-Chefin Enoc sagte, ihre Klinik werde Charlie mit "Würde und Liebe aufnehmen" und den Wunsch der Eltern respektieren, die auf weitere Behandlungen setzen wollen. Dies hatte zuvor auch Papst Franziskus gefordert.

Unheilbare Gehirnschäden

Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sollen die lebenserhaltenden Maßnahmen für den elf Monaten alten Charlie, der an einer seltenen Krankheit leidet, eingestellt werden. Laut den Ärzten hat der britische Junge durch die Krankheit unheilbare Gehirnschäden erlitten und könnte durch weitere Behandlungen "unnötig leiden".

Die Eltern hatten für eine Therapie in den USA gekämpft. Zugestanden wurde ihnen etwas mehr Zeit, sich von ihrem Kind zu verabschieden. Die lebenserhaltenden Maßnahmen hätten eigentlich schon am Freitag eingestellt werden sollen, das behandelnde Londoner Krankenhaus gewährte jedoch einen Aufschub.


Quelle:
KNA