Italiens oberster Gerichtshof hat die vom Vatikan beantragte Festnahme der Managerin Cecilia Marogna für unrechtmäßig erklärt. Wie die Zeitung "Il Messaggero" berichtet, entschied der Kassationsgerichtshof, dass sowohl Festnahme wie auch zweiwöchige Haft der 39-Jährigen illegal und aufgehoben seien.
Marogna war Mitte Oktober in Mailand festgenommen und ins Gefängnis gebracht worden. Gut zwei Wochen später wurde sie auf freien Fuß gesetzt, allerdings mit der Verpflichtung, sich regelmäßig bei den Behörden zu melden.
Medienberichten zufolge soll Marogna vom früheren Substituten des vatikanischen Staatssekretariats, Giovanni Angelo Becciu, für diplomatische Dienstleistungen sowie humanitäre Projekte mehrere hunderttausend Euro erhalten haben, das Geld aber großenteils für private Luxusgüter verwandt haben. Daher hatte die vatikanische Staatsanwaltschaft, die den im Herbst 2019 bekannt gewordenen Finanzskandal im Staatssekretariat untersucht, einen internationalen Haftbefehl gegen Marogna ausgestellt.
Erste Anträge von Marognas Anwälten auf Freilassung ihrer Mandantin waren wegen mutmaßlicher Fluchtgefahr abgewiesen worden. Italiens oberster Gerichtshof verwarf nun sämtliche polizeilichen und juristischen Maßnahmen gegen Marogna. (kna/18.12.2020)