Jean Reinhart bestätigte damit am Freitag eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft gegenüber französischen Medien. Es habe "nie eine Zweideutigkeit" oder "unangemessene Gesten" seitens seines Mandanten gegeben, sagte Reinhart.
Die Voruntersuchung war im Dezember 2022 nach einer Meldung der Erzdiözese Paris an die Behörden eingeleitet worden. Diese betraf eine E-Mail-Korrespondenz zwischen Aupetit und einer unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehenden Frau aus einer Kirchengemeinde.
![Michel Aupetit bei einem Gottesdienst am 27. Juni 2020 in Paris / © Corinne Simon (KNA) Michel Aupetit bei einem Gottesdienst am 27. Juni 2020 in Paris / © Corinne Simon (KNA)](/system/files/styles/w21_dmr_theme_embed_xs_1x/private/image/aupetit.jpg.avif?itok=_XG8Dm4u)
Der emeritierte Erzbischof habe bei einer Befragung im Juni angegeben, "nie eine sentimentale oder sexuelle Beziehung zu der betreffenden Frau gehabt zu haben", erklärte die Pariser Staatsanwaltschaft. Auch die Frau sagte demnach aus: "Sie sagte den Ermittlern, dass sie sich klar an die erwähnten Situationen erinnern könne. Sie war der Ansicht, dass diese keine Straftat darstellten, und hat keine Anzeige erstattet."
Fall einer angeblichen Beziehung Aupetits zu einer Frau
In der Causa geht es nicht um jenen Fall einer angeblichen Beziehung Aupetits zu einer Frau, die im Herbst 2021 im Zusammenhang mit der vorzeitigen Emeritierung Aupetits als Pariser Erzbischof auch international für Schlagzeilen gesorgt hatte. Ende November 2021 hatte Aupetit bei Papst Franziskus seinen Rücktritt als Erzbischof von Paris eingereicht, den das Kirchenoberhaupt kurz darauf annahm.
Zuvor hatte die Wochenzeitung "Le Point" eine Untersuchung veröffentlicht, die dem Erzbischof eine Liebesbeziehung mit einer Frau unterstellte. Aupetit gestand damals zwar ein "zweideutiges Verhalten" ein, bestritt aber eine Beziehung mit der Theologin.