Kabinett verabschiedet Pflegereform - Caritas: "Schritt in richtige Richtung"

Beiträge steigen - Was ändert sich bei der Pflege?

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Pflegereform beschlossen. Das verlautete aus Regierungskreisen in Berlin. Der Gesetzentwurf, der zum 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, sieht unter anderem die Anhebung der Pflegesätze, die Einrichtung von Pflegestützpunkten und mehr unangemeldete Qualitätskontrollen in sozialen Einrichtungen vor. Eine Übersicht der geplanten Änderungen finden Sie hier.

 (DR)

Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung als "Schritt in die richtige Richtung" gelobt. Der katholische Wohlfahrtsverband kritisierte am Donnerstag in Erfurt aber eine "bei weitem nicht ausreichende Finanzierung" der Pflegeversicherung.

Die vorgesehenen Erhöhungen der Mittel für die Betreuung von Demenzkranken seien eine wesentliche Verbesserung, erklärte DCV-Präsident Peter Neher. Er würdigte auch die Pläne für eine sechsmonatige unbezahlte Pflegezeit und einen ebenfalls unbezahlten zehntägigen Pflegeurlaub. Er bekräftigte zugleich seine Forderung nach einem finanziellen Ausgleich für den Pflegeurlaub. Mittelfristig müsse dieser durch Steuereinnahmen finanziert werden.

Als eindeutiges Manko bezeichnete es der DCV-Präsident, dass die von der Bundesregierung vorgesehene Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung keine dauerhafte Finanzierungsgrundlage biete. Dies lege den Verdacht nahe, dass SPD und Union die Regelungen nach der nächsten Bundestagswahl infrage stellen wollten.

Schmidt: Deutliche Verbesserung
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin, der Gesetzentwurf werde die Situation der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen "deutlich verbessern".

Schmidt hob die Stärkung der ambulanten Pflege, die Aufnahme von Demenzkranken in die Pflegeversicherung und die verbesserten Qualitätskontrollen in Pflegeheimen hervor. Auch die Einrichtung von Pflegestützpunkten und neue Pflegeberater sorgten für mehr Qualität.

Die SPD-Ministerin betonte, sie halte an ihrer Idee des bezahlten zehntägigen Pflegeurlaubs für Angestellte fest. Sie gehe davon aus, dass auch in der Gesellschaft diese Diskussion weiter geführt werde. Der Vorschlag Schmidts war am Widerstand der Union gescheitert.

Der Entwurf, der zum 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, sieht nun einen Anspruch auf eine unbezahlte kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage vor, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten gibt es für die Pflege von Angehörigen einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung von derzeit 1,7 Prozent werden ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent erhöht. Bei Kinderlosen wird der derzeitige Beitrag von 1,95 Prozent auf 2,2 Prozent erhöht. Dies soll jährliche Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro bringen und den Bedarf bis Ende 2014/Anfang 2015 sicherstellen.

Die Pflegesätze werden erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 angehoben, wobei besonders die häusliche Pflege gestärkt wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen ab 2015 im dreijährigen Rhythmus an die Preissteigerung angepasst werden.

Erstmals werden auch Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen. Altersverwirrte, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen erhalten eine Zusatzleistung von bis zu 2400 Euro jährlich, auch wenn sie lediglich einen Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen Pflegebedarf haben.

Um die Angebote für Pflegebedürftige wohnortnah besser zu vernetzen, sollen Pflegestützpunkte entstehen. Hierbei leistet die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung.