Kanton Wallis stimmt für Recht auf Sterbehilfe im Altenheim

Kirche ist enttäuscht

Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich zurzeit mit dem Thema Suizidbeihilfe. Unterdessen haben die Wahlberechtigten im Schweizer Kanton Wallis dem umstrittenen Gesetz über Beihilfe zum Suizid in Institutionen zugestimmt.

Autor/in:
Raphael Rauch
Symbolbild Sterbehilfe / © Joaquin Corbalan P (shutterstock)
Symbolbild Sterbehilfe / © Joaquin Corbalan P ( shutterstock )

Wie die Staatskanzlei laut dem Schweizer Portal kath.ch am Sonntag mitteilte, lag der Ja-Anteil bei 75,8 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 38,9 Prozent. Auch der Deutsche Bundestag befasst sich derzeit mit dem Thema Suizidbeihilfe. Daher war die Entscheidung, deren Ausgang als völlig offen galt, über die Schweiz hinaus mit Spannung erwartet worden.

Heime müssen Sterbehilfe zulassen 

Künftig müssen alle Spitäler und Heime im Wallis Sterbehilfe zulassen, wenn dies Bewohnerinnen und Bewohner verlangen. Bislang war es den Institutionen zwischen Matterhorn und Mont Blanc freigestellt, ob Sterbehilfe-Organisationen in Alters- und Pflegeheimen tätig werden dürfen.

Der Sprecher des Bistums Sitten, Paul Martone, zeigte sich vom Ausgang der Abstimmung enttäuscht: "Ein assistierter Suizid hilft einem Menschen nicht beim Sterben, sondern zum Sterben." Martone warnte gegenüber kath.ch davor, dass in Einrichtungen mit christlichen Namenspatronen wie "Sankt Anna, Sankt Barbara oder Sankt Josef" künftig eine "Kultur des Todes" Einzug halten könnte.

Immerhin sei durch die Abstimmung der Stellenwert der Palliativversorgung aufgewertet worden, so der Priester. Werde der Schmerz der Patientinnen und Patienten gelindert und würden diese gut betreut, nehme die Nachfrage nach assistiertem Suizid ab, zeigte sich Martone überzeugt. 

Sterbehilfe / © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Sterbehilfe / © Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

Es gehe darum, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und in jedem Fall die Menschenwürde zu wahren. "Wir unterstützen die Bemühungen des Vereins Hospiz Oberwallis zum Bau eines Hospizes, in dem Patientinnen und Patienten in ihrer letzten Lebensphase aufgenommen werden", erklärte Martone. 

Kirche lehnt Sterbehilfe ab  

Der katholische Bischof von Sitten, Jean-Marie Lovey, hatte im Vorfeld der Abstimmung für ein Nein geworben. Er warnte davor, dass die Sterbehilfe in Altersheimen salonfähig werden könne. Und er sprach von zusätzlichen Belastungen für das Pflege- und Ärztepersonal, denn der assistierte Suizid stelle ihr Berufsethos infrage: "Hilfe beim Sterben ist keine pflegerische Handlung." 

Stattdessen solle der Kanton die Palliativ-Medizin ausbauen. "Der Wunsch nach Sterbehilfe verschwindet, wenn man mit einer freundlichen Präsenz und einer menschlichen Begleitung antwortet", so der Bischof.

In einigen Kantonen existiert bereits Sterbehilfe

Die Schweiz ist ein föderales Land. Es herrscht der "Kantönligeist"; was bedeutet, dass in jedem Kanton unterschiedliche Regeln gelten können. In den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf müssen Kliniken und Heime Sterbehilfe in ihren Räumen zulassen.

Mit dem Ja folgt das Wallis einem schweizweiten Trend. Die anderen Kantone haben zum Teil ähnliche Gesetze, wobei in manchen die Verpflichtung nur für staatlich getragene Heime und Spitäler gilt.

 

 


 

Katholische Kirche in der Schweiz

Die katholische Kirche in der Schweiz hat laut einer aktuellen Statistik rund 2,9 Millionen Mitglieder. Aufgrund von Zuwanderung sei die Zahl trotz eines zuletzt leichten Rückgangs weiter "historisch hoch", teilte das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut (SPI) mit.

Schweizer Flagge
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Quelle:
KNA