Kardinäle bitten Papst um Klärung zu Wiederverheirateten

Gegen die Ungewissheit

Mehrere Kardinäle haben offenbar an Papst Franziskus appelliert, mehr Klarheit über den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen zu schaffen. In einem Brief wenden sie sich nach dem Papstschreiben zu Ehe und Familie an Franziskus.

Eheringe / © Harald Oppitz (KNA)
Eheringe / © Harald Oppitz ( KNA )

Nach dem Schreiben "Amoris laetitia" gebe es "eine ernste Verunsicherung vieler Gläubiger und eine große Verwirrung", heißt es in einem Brief, den mehrere Online-Medien am Montag im Wortlaut veröffentlichten. Auch unter Theologen und Bischöfen gebe es einander widersprechende Interpretationen. Die Unterzeichner bitten den Papst, "die Ungewissheiten zu beseitigen und Klarheit zu schaffen". Sie selbst lassen Zweifel daran erkennen, dass eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen nun möglich sei.

Unter den angeblich vier Unterzeichnern werden auch der frühere Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, und der emeritierte deutsche Kurienkardinal Walter Brandmüller genannt. Eine Bestätigung dafür war am Montag zunächst nicht zu erhalten. Weitere Kardinäle sollen laut dem veröffentlichten Brief der frühere Erzbischof von Bologna, Carlo Caffarra, und der US-amerikanischen Kardinal Raymond Leo Burke, der geistliche Patron des Malteserordens, sein. Alle vier werden dem konservativen Flügel des Kardinalskollegiums zugerechnet. Das im April veröffentlichte päpstliche Schreiben "Amoris laetitia" bildete den Abschluss der beiden Bischofssynoden über Ehe und Familie.

Unterzeichner wollen "Spaltungen vorbeugen"

Die Unterzeichner betonen, dass sie keine "Gegner des Heiligen Vaters" seien. Ihre Anfrage entspringe vielmehr "der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen". Mit ihrer Bitte, Mehrdeutigkeiten zu klären, wollten sie "Spaltungen und Entgegensetzungen vorbeugen".

Die Kardinäle legen dem Papst insgesamt fünf Punkte mit Bitte um Klärung vor. Hierbei geht es neben dem Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene auch um grundsätzliche Fragen, etwa ob die von Johannes Paul II. (1978-2005) verkündete Lehre von ausnahmslos gültigen absoluten moralischen Normen weiter Bestand hat.

Kardinäle stellen Ja-Nein-Fragen

Weitere Anfragen betreffen das Verständnis von Sünde und die Gewichtung der äußeren Umstände für die moralische Bewertung einer Handlung im Licht von "Amoris laetitia". Die Unterzeichner wollen wissen, ob man nach diesem päpstlichen Schreiben weiter von einer "objektiven Situation der habituellen schweren Sünde sprechen" könne. Mit Blick auf die äußeren Umstände einer Handlung fragen sie, ob diese einen in sich "sittenlosen Akt" zu einer vertretbaren Handlung machen können.

Die Fragen sind laut dem Brief nach einer alten Kurienpraxis als "dubia" (lateinisch für "Zweifel") formuliert, die als Antwort nur ein "Ja" oder "Nein" erfordern. Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, hat sich in der Debatte über den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen nach "Amoris laetitia" noch nicht eindeutig positioniert.


Quelle:
KNA