Gegenstand der Berichterstattung waren Beccius mutmaßliche finanziellen Unregelmäßigkeiten und Fehlinvestitionen. Wie das italienische Staatsfernsehen RAI am Donnerstag berichtete, entschied das Gericht, die Berichterstattung des Magazins "L'Espresso" nicht den Sachverhalt einer böswilligen Verleumdung erfülle.
Rückzug von allen vatikanischen Aufgaben
"L'Espresso" hatte am 24. September 2020 über Beccius finanzielle Aktivitäten berichtet, wenig später zwang der Papst Becciu zum Rückzug von allen vatikanischen Aufgaben.
Becciu hatte deshalb eine Schadensersatzsumme von zehn Millionen Euro gefordert, weil er durch die Berichterstattung seinen Ruf in verleumderischer Absicht ruiniert sah. Laut RAI begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass "die in den Presseartikeln vorgenommene Interpretation der Fakten als legitim betrachtet werden muss".
Harte, polemische Weise sei angemessen
Zwar sei diese journalistische Interpretation und Kritik "zweifellos in einer harten, harten und polemischen Weise" zum Ausdruck gebracht worden, doch sei dies angesichts der hohen Position des Kardinals angemessen. Eine journalistische Interpretation und Kritik von Fakten von vornherein zu verbieten, würde bedeuten, einen kritischen und investigativen Journalismus zu entwerten oder gar unmöglich zu machen, so das Gericht.
Die Prozesskosten in Höhe von 40.000 Euro muss nun der Kardinal tragen. Er steht unterdessen weiterhin im Vatikanstaat vor Gericht.
Veruntreuung und Amtsmissbrauch
Dort werden ihm unter anderem Veruntreuung von Geld und Amtsmissbrauch vorgeworfen.