Ein allgemeines Gottesdienstverbot halte er eindeutig für rechtswidrig, so der Leiter des pastoralen Raumes Lippe-West, Pfarrer Michael Karsten, gegenüber DOMRADIO.DE. Noch für den Montagabend habe er den Kirchenvorstand zu einer Sondersitzung einberufen, um über mögliche rechtliche Schritte zu beraten.
Karsten: "Ich habe den Kirchenvorstand gebeten, die Entscheidung der Stadt Lage vor dem Verwaltungsgericht Minden überprüfen zu lassen, da sie der Verordnung des Kreises Lippe (Kreisblatt 21) und auch landesrechtlichen Vorgaben widerspricht und meiner Auffassung nach rechtswidrig ist."
Das allgemeine Veranstaltungsverbot, das in NRW und den anderen Bundesländern gilt, umfasst ausdrücklich nicht Gottesdienste, da diese als Ausübung der Religionsfreiheit gelten, und die Glaubensgemeinschaften seit Beginn der Pandemie tragende Hygienekonzepte ausgearbeitet haben, weshalb es auch noch zu keinem größeren Corona-Ausbruch in katholischen Gemeinden in NRW gekommen ist.
"Mehr als nur Beiwerk"
Pfarrer Karsten bezeichnet das Verbot als "Mithaftung", in die die katholische Kirchengemeinde genommen werde, nachdem es bei den Baptisten in Lippe mehrere Ansteckungen gab. Gerade zu Ostern sei es für die Gemeindemitglieder essentiell, auch Präsenzgottesdienste mitfeiern zu können, so Pfarrer Karsten: "Die Feier der Ostertage ist für die Menschen in unserer Kirchengemeinde von hoher Bedeutung. Die Gottesdienste sind mehr als nur Beiwerk zu freien Tagen, sondern elementare Lebensäußerung einer christlichen Gemeinde und ein Trost für die Menschen, die sich gerade in dieser schwierigen Zeit am Glauben und am Gebet festhalten und den Trost und die Seelsorge ihrer Kirchengemeinde erwarten dürfen."
Die Stadt Lage hatte am vergangenen Freitag beschlossen, bis zum 18. April, also auch über Ostern, die Gottesdienste aller Glaubensrichtungen zu untersagen. Damit widersetzt sich die Stadt den Vorgaben der Staatskanzlei in Düsseldorf.