Katholiken in Wirtschaft begrüßen Urteil zur Sonntagsarbeit

Hoffen auf Signalwirkung

Mehr Schutz für den Sonntag: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts findet auch bei dem Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung Anklang.

Sonntagsarbeit wird eingeschränkt  (dpa)
Sonntagsarbeit wird eingeschränkt / ( dpa )

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Sonntagsschutz begrüßt. Nun sei zu hoffen, dass die Entscheidung des Leipziger Gerichts für das Land Hessen eine Signalwirkung für die übrigens Bundesländer habe, erklärte der KKV-Bundesvorsitzende Bernd Wehner am Freitag in Essen. Er wünsche sich, dass die Menschen wieder "mehr den Sinn des Sonntags als Ruhetag erkennen", so Wehner weiter.

Sonntag für Familien wichtig

Der KKV wies zudem darauf hin, dass die Sonn- und Feiertagsarbeit in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren zugenommen habe. Wenn eine wachsende Zahl von Menschen über Stress und Burn-Out klage, "dann auch, weil von der Werkbank bis zur Chefetage der Sonntag als Tag des Abschaltens, des Innehalten und der Ruhe fehlt", so Wehner. Gerade Familien würden darunter leiden. Der Sonntag habe also nicht nur für Christen einen besonderen Stellenwert, sondern auch "soziales Kapital".

Bundesgericht schiebt Riegel vor

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwochabend eine Ausweitung der Sonntagsarbeit auf immer mehr Branchen gestoppt. Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcenter sowie Lotto- und Totogesellschaften in Hessen müssen danach an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Die Sondergenehmigungen der hessischen Landesregierung für diese Gewerbezweige wurden für nichtig erklärt.

Einzelne Ausnahmen noch unklar

Inwieweit Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz saisonal für Brauereien und Hersteller von Speiseeis zulässig seien, müsse indes neu geprüft werden. Die Richter verwiesen die weitere Klärung zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht auf Normenkontrollanträge der Gewerkschaft Verdi und zweier evangelischer Dekanate die hessische "Bedarfsgewerbeordnung" von 2011 für teilweise nichtig erklärt.

 


Quelle:
KNA