Katholikenkomitee befürwortet Schutz queerer Menschen im Grundgesetz

"Die Kirche hat eine besondere Verantwortung"

Queere Menschen besser durch das Grundgesetz vor Diskriminierung schützen: Dieser Forderung schließt sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken an - und sieht den Ball im Feld der künftigen Bundesregierung.

Symbolbild Grundgesetz / © Hendrik Schmidt (dpa)
Symbolbild Grundgesetz / © Hendrik Schmidt ( dpa )

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat die Forderung nach einem besseren Schutz queerer Menschen durch das Grundgesetz an die künftigen Bundesregierung adressiert. "Als katholische Kirche haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber LSBTIQ-Personen, weil wir in der Vergangenheit selbst daran beteiligt waren, diese Menschen aufgrund der kirchlichen Lehre zu diskriminieren", sagte der Theologe Andreas Heek dem Portal katholisch.de am Donnerstag. Es gehe auch darum, dass etwa die "Ehe für alle" oder das Selbstbestimmungsgesetz nicht mehr mit einfacher parlamentarischer Mehrheit revidiert werden könnten.

Auf Heeks Initiative hin beschloss der Laien-Dachverband, der sich als die Vertretung der katholischen Zivilgesellschaft versteht, im November Bundestag und Bundesrat aufzufordern, Artikel 3 des Grundgesetzes um folgenden Satz zu ergänzen: "Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden."

Anliegen schon im Ampel-Koalitionsvertrag

Eine entsprechende Forderung gibt es seit längerem aus der Community der Menschen, die nicht heterosexuell sind oder deren geschlechtliche Identität nicht mit gesellschaftlichen Rollenbildern übereinstimmt. Das Anliegen stand auch im Koalitionsvertrag der zerbrochenen Ampel-Regierung. Eine angekündigte Bundesratsinitiative des Landes Berlin im Sommer versandete. In Sachsen-Anhalt wurde indes die Landesverfassung bereits entsprechend ergänzt.

Gerade heute, wo von rechtsradikalen und manchmal auch von äußerst linken extremistischen Kreisen die Rechte von queeren Personen infrage gestellt würden, sei es eine besondere Verpflichtung, die Gruppe als schützenswert mit ins Grundgesetz aufzunehmen, weil sie möglicherweise besonders gefährdet sei, erläuterte Heek. "Das ist eine Forderung, der sich auch eine neue Bundesregierung stellen muss." Für eine Änderung des Grundgesetzes braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Quelle:
KNA