Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) warnt vor einer übereilten Abstimmung über eine Änderung der bisherigen Abtreibungsregelung. "Im Galopp will eine interfraktionelle Gruppe offenbar ein neues Gesetz noch vor der Neuwahl des Bundestags durchbringen", sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp am Donnerstag in Berlin. "Das halte ich für fatal. Die Debatte um den Paragrafen 218 muss gesellschaftlich breit geführt werden."
Es gehe um eine existenzielle Frage und damit verbundene ethische Dilemmata. Auch Unions-Chef Friedrich Merz (CDU) und der neue FDP-Generalsekretär Marco Buschmann hatten vor einer übereilten Abstimmung gewarnt.
Der Reformentwurf sollte am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden. Kern des vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Entwurfs zur bisherigen Abtreibungsregelung ist, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sind. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig zudem von der Krankenkasse übernommen werden.
Schwangerschaftsabbrüche derzeit rechtswidrig
In Deutschland sind derzeit Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.
Weiter erklärte Stetter-Karp, wenn ein Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche künftig nicht mehr rechtswidrig sein solle, werde die doppelte Anwaltschaft für das ungeborene Leben und für die Frauen aufgegeben. Ein abgestufter Lebensschutz - vor der zwölften Woche geringer als danach - sei aus katholischer Sicht nicht zu akzeptieren.
Moderate Weiterentwicklung
Unterdessen warb Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) für eine Zustimmung für eine Reform der Abtreibungsregelung. Frauen dürften nicht mehr "kriminalisiert und stigmatisiert" werden, weil sie sich selbstbestimmt für einen Abbruch einer Schwangerschaft in der Frühphase entschieden, erklärte die Ministerin. Der Gruppenantrag zu Paragraf 218 sei eine moderate Weiterentwicklung des geltenden Rechts zum Schwangerschaftsabbruch.