"Das Gesetz sollte eine dreijährige, einheitliche Ausbildung für alle Pflegekräfte festschreiben und nicht eine Vielzahl von Abschlüssen, die von den Ausbildungsstätten praktisch nicht umsetzbar sind", sagte der VKAD-Vorsitzende Hanno Heil am Dienstag in Magdeburg.
Politisches Trauerspiel
Er sprach von einem "politischen Trauerspiel", dass der bestehende, bereits im März 2016 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf nun noch einmal durch Intervention einzelner Politiker zulasten der Einheitlichkeit revidiert werden könnte. Mit dem Pflegeberufegesetz soll eine einheitliche Berufsausbildung geschaffen werden, die den Pflegeberuf qualitativ aufwerten und angesichts der vielen fehlenden Fachkräfte zukunftsfähig machen soll.
Die VKAD-Vizevorsitzende Eva-Maria Güthoff rief die Politik auf, für eine angemessene Bezahlung der ambulanten Pflegedienste zu sorgen.
Klaffennde Differenz
"Seit Jahren klafft eine erhebliche Differenz zwischen den von den Krankenkassen angebotenen Vergütungen und den Personalkosten, die Anbieter von Häuslicher Krankenpflege aufgrund der tatsächlichen Tarifsteigerungen refinanzieren müssen", kritisierte Güthoff. Darunter leide auch die Pflegequalität. Zudem sei die schlechte Bezahlung ein weiterer Faktor für den Rückgang ambulanter Pflegedienste: "Aufgrund von Personalengpässen werden immer häufiger Anfragen nach häuslicher Krankenpflege abgelehnt." Vor allem im ländlichen Raum komme es zunehmend zu Versorgungsengpässen. Bisher legen die Krankenkassen bei der Vergütung der Pflegedienste lediglich eine sogenannte Grundlohnsumme zugrunde, einen statistischen Mittelwert.
Heil und Güthoff äußerten sich beim alle zwei Jahre stattfindenden VKAD-Bundeskongress. Dem Fachverband gehören insgesamt 1.200 Mitgliedseinrichtungen an.