1. Der Kirche ist es ein wichtiges Anliegen, sich für das Recht und die Verpflichtung der Eltern einzusetzen, ihre Kinder zu erziehen. Deshalb müssen Eltern in der Wahl der Schule für ihre Kinder wirklich frei sein. Dem Staat und der Kirche kommt mit Blick auf das primäre Erziehungsrecht der Eltern nur eine subsidiäre Funktion zu. Eltern müssen entscheiden können, an welche Schule sie einen Teil ihrer Erziehungsverantwortung übertragen wollen.
2. Die Würde und Freiheit des Menschen ist im Evangelium in einzigartiger Weise grundgelegt. Das Bemühen, diesen Zusammenhang immer wieder erfahrbar zu machen, wird im Profil einer Katholischen Bekenntnisgrundschule erkennbar.
3. Der Ausgangspunkt und zugleich das oberste Ziel des katholischen Engagements im Bereich von Erziehung und Unterricht ist die Entfaltung des von Gott um seiner selbst willen geschaffenen Menschen in seinen persönlichen menschlichen Anlagen. Unterricht und Erziehung an Katholischen Bekenntnisgrundschulen richten sich an den ganzen Menschen, damit er oder sie gerüstet ist, das Leben in seiner Fülle zu leben.
4. Jedes Kind ist von Gott, seinem Schöpfer und Vater, vorbehaltlos angenommen. Katholische Bekenntnisgrundschulen sind ein Ort, an dem Kinder diese Erfahrung machen können, auch und gerade dann, wenn sie ihre Lebenswelt anders erleben müssen.
5. Als Abbild des dreifaltigen Gottes, der in sich selbst Gemeinschaft ist, ist auch der Mensch nur in Gemeinschaft er selbst. Deshalb ist Erziehung an Katholischen Bekenntnisgrundschulen immer auch Erziehung zur Gemeinschaft in Vielfalt. Gegenseitige Achtung und Respekt sind Merkmale Katholischer Bekenntnisgrundschulen.
(Quelle: Erzbistum Köln, Kirchliche Grundsätze für Unterricht und Erziehung in den katholischen Bekenntnisgrundschulen im Land Nordrhein-Westfalen / Stand: Januar 2014)