"Wir bedauern das Ergebnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", heißt es in einer am Dienstag in Bonn veröffentlichten Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz. "Die Idee, im Anschluss an die Elterngeldbezugszeit ein Betreuungsgeld als weitere Transferleistung für Eltern von Kindern im Krippenalter einzuführen, haben wir unterstützt", erklärte Familienbischof Heiner Koch.
In der Diskussion um den Krippenausbau sei immer wieder betont worden, dass auch Eltern, die sich dafür entscheiden, keinen Krippenplatz für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen, Wertschätzung erfahren müssen. Das Betreuungsgeld sei ein Ausdruck dieser Wertschätzung gewesen.
"Gerade auch als Ergänzung des Elterngeldkonzeptes erscheint uns nach wie vor eine an den Elterngeldbezug anschließende finanzielle Leistung sinnvoll", erklärten die Bischöfe. Schon der 7. Familienbericht habe darauf hingewiesen, dass Teil der skandinavischen Elterngeldkonzepte ein Betreuungsgeld ist. Dieses Betreuungsgeld gewähre den Eltern für eine Übergangszeit die Wahlfreiheit zu entscheiden, ob und wann sie für ihr Kind einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen möchten. "Dieses Anliegen, Eltern zu unterstützen, ihre Vorstellung von dem, was für die Familie am besten ist, umzusetzen, ist unseres Erachtens ein zentrales familienpolitisches Ziel", heißt es.
Vor diesem Hintergrund sei es sicherlich eine Herausforderung für die Familienpolitik, wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung feststellt, dass der gesellschaftliche Wunsch, die Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung in der Familie oder aber in einer Betreuungseinrichtung zu verbessern, für sich keine Bundesgesetzgebungskompetenz zu begründen vermag. Die Bischöfe appellierten an den Bund und die Länder, "gemeinsam weitere Anstrengungen zu unternehmen, familienpolitische Instrumente zu entwickeln, die die Erziehungsleistung von Eltern anerkennen und die Wahlfreiheit von Eltern unterstützen".