Katholische Kirche bietet Missbrauchsopfern bis zu 5.000 Euro an

Zahlen sind auf dem Tisch

Als erste vom Missbrauchsskandal betroffene Institution hat die katholische Kirche finanzielle Entschädigungen für die Opfer beschlossen. Kirchliche Einrichtungen werden laut DBK Opfern sexueller Übergriffe bis zu 5.000 Euro zahlen, wenn diese ihre Ansprüche wegen Verjährung vor Gericht nicht mehr durchsetzen können. Hier zum Antragsformular der katholischen Kirche.

 (DR)

Zusätzlich übernimmt die Kirche die Kosten für eine Psychotherapie. In besonders schweren Fällen kann auch eine höhere Entschädigungssumme gezahlt werden.



Für Präventivmaßnahmen wird es einen "Präventionsfonds" geben

Das von den deutschen Bischöfen und Ordensoberen beschlossene Konzept wurde bei einer Sitzung des "Runden Tischs" der Bundesregierung vorgestellt, der sich mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger befasst. Wie die Deutsche Bischofskonferenz mitteilte, will sie außerdem 500.000 Euro für einen "Präventionsfonds" bereit stellen, aus dem Projekte für die Verhinderung neuer sexueller Übergriffe finanziert werden sollen.



Jetziger Vorstoß sei keine Absage auf gemeinsame Lösung des Runden Tisches

Es sei noch nicht absehbar, wann sich der "Runde Tisch" auf eine gemeinsame Regelung zur Entschädigung verständigen könne, begründete die Deutsche Bischofskonferenz ihren Vorstoß. Die Kirche sehe sich in der Pflicht, den Opfern "schon jetzt eine möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten". Weiter heißt es: "Unsere jetzige Vorgehensweise bedeutet jedoch keine Absage an möglicherweise vom Runden Tisch noch zu entwickelnde Lösungen."



An einem eventuellen gemeinsamen Fonds zur Übernahme von Therapiekosten will sich die katholische Kirche allerdings nicht beteiligen. Dagegen spreche die Tatsache, dass bereits "seit geraumer Zeit" Orden und Bistümer derartige Kosten übernähmen, sofern diese nicht durch die Krankenkassen finanziert würden.





Um eine Entschädigungssumme zu erhalten, müssen die Betroffenen einen schriftlichen Antrag stellen. Erforderlich ist eine eidesstattliche Erklärung per Unterschrift, aus der hervorgeht, dass sie als Minderjährige oder Schutzbefohlene Opfer eines sexuellen Übergriffs durch Kirchenmitarbeiter wurden. Die Anträge werden von einer Kommission geprüft und an die betroffenen Bistümer und Orden weitergeleitet, die am Ende über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Der Rechtsweg ist bei diesem Verfahren ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung der kirchlichen Einrichtungen handelt.



Die Gelder sollen nicht aus Kirchensteuermitteln kommen

Die Gelder sollen nach Auskunft der Bischofskonferenz nicht aus Kirchensteuermitteln kommen. Zunächst werde versucht, den Täter zur Zahlung zu bewegen. Wenn dies nicht möglich sei, werde das betroffene Bistum oder der Orden auf "sonstige Vermögenswerte" zurückgreifen, um die Entschädigung zu finanzieren. Wie viele Missbrauchsfälle es bundesweit in kirchlichen Einrichtungen gab, ist ebenso offen wie die Frage, wie viele Opfer einen Antrag auf Entschädigung stellen werden.



Ausgehend vom Berliner Canisiuskolleg der Jesuiten waren im vergangenen Jahr zahlreiche, oft Jahrzehnte zurückliegende Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt geworden, die sich an kirchlichen sowie an privaten und staatlichen Einrichtungen ereignet hatten. Da viele Fälle strafrechtlich und zivilrechtlich verjährt sind, wurde von den Bundesministerien für Justiz, Familie und Bildung ein "Runder Tisch" mit Experten und Vertretern betroffener Organisationen eingerichtet, der Wege für außergerichtliche Aufarbeitung finden und Strategien für eine Verhinderung neuer Fälle aufzeigen soll.