In einem am Dienstag veröffentlichten Papier erklären die Träger, ihre Mitarbeiter wie Ärzte und Pfleger "leisten keine Unterstützung bei der Vorbereitung oder Durchführung eines Suizids". Andere Organisationen oder Personen, die Suizidbeihilfe anbieten, sollen das in den Einrichtungen der Träger ebenfalls nicht dürfen.
Die Erklärung ist von 13 katholischen Trägern unterzeichnet, die eigenen Angaben zufolge 634 Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen mit rund 90.000 Mitarbeitern in Deutschland vertreten. Unterzeichnet haben unter anderem Sozialunternehmen der Caritas und der Franziskanerbrüder sowie die Malteser Deutschland, die BBT-Gruppe und die Marienhaus Stiftung.
Katholische Träger kritisieren das Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert und sich dabei auf die Freiheit und Selbstbestimmung des Einzelnen bezogen. Das schließe auch ein, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Der Zusammenschluss katholischer Träger kritisierte das Urteil. Suizidbeihilfe setze den Schutz des Lebens von besonders verletzlichen Menschen aufs Spiel. Die Möglichkeit einer assistierten Selbsttötung könne Druck auf alte und kranke Menschen ausüben, "ihrem Leben unter für sie und ihre Angehörigen schwierigen und belastenden Lebensumständen ein Ende zu setzen".
Menschliches Leben müsse in jeder Phase geschützt werden
In dem Papier heißt es, aus christlicher Sicht sei menschliches Leben in jeder Phase von Gott gewollt und angenommen. Es müsse daher unbedingt geschützt werden. "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung halten wir für unvereinbar mit unserem Auftrag, kranken, schwachen und alten Menschen und Menschen mit Behinderungen beizustehen und für sie da zu sein." Anstatt Suizidbeihilfe zu unterstützen, appelliert das Bündnis, Suizidprävention und Palliativversorgung auszubauen.