Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart ist Vorsitzender der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz. Fürst betonte es sei "wichtig, dass mit menschlicher Arbeit Geschaffenes geschützt und gerecht entlohnt wird. Dies gilt ganz klar auch für Werke im Bereich des Journalismus, der Literatur, Musik und Kultur."
Das Europäische Parlament soll am Dienstag über die Reform abstimmen. In Artikel 11 der Novelle geht es um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Artikel 13 verpflichtet Internetplattformen, Inhalte vor dem Hochladen auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Kritiker befürchten, dass Plattformen wie YouTube das über sogenannte Upload-Filter lösen werden; dies schränke den freien Zugang zu Informationen im Internet ein und sei eine Art Zensur. Für eine faire Vergütung von Künstlern und Kreativen müsse ein anderer Weg gefunden werden.
Der Rottenburger Bischof Fürst betonte: "Es muss aber auch verhindert werden, dass Konzerne und deren Algorithmen darüber entscheiden, welcher Content letztlich auf ihren Plattformen erscheint." Ansonsten sei nicht gewährleistet, "dass Kulturgut und auch Informationen von möglichst vielen verschiedenen Urhebern möglichst vielen Nutzern zur Verfügung gestellt werden können".