Das erklärte KAB-Arbeitsrechtsexpertin Elena Rubleva am Dienstag in Köln. Es gelte, die Erfassung der Arbeitszeit so zu regeln, "dass sämtliche Arbeitszeiten erfasst werden, ohne dass die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers oder der Datenschutz verletzt werden".
Das Bundesarbeitsgericht hatte in einem Grundsatzurteil in der vergangenen Woche klargestellt, dass Arbeitgeber systematisch die gesamte Arbeitszeit erfassen müssen. Dem Urteil vorausgegangen war das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Mai 2019.
Dadurch wurden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Die Bundesregierung habe darauf bislang nicht angemessen reagiert, kritisierte die KAB.
Arbeit nach Vertrauensarbeitszeitmodell
Experten halten die Folgen des Erfurter Beschlusses für weitreichend. Viele Arbeitnehmer arbeiten in Deutschland bislang nach dem Vertrauensarbeitszeitmodell, in dem sie selbstständig über ihre Arbeitszeit verfügen. Das könnte nun auf der Kippe stehen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland an, zur nun verpflichtenden Arbeitszeiterfassung leicht umsetzbare Lösungen zu finden, "die in der betrieblichen Wirklichkeit handhabbar sind".