Eine Anpassung der Arbeitnehmerschutzvorschriften für Mobiles Arbeiten und Homeoffice fordert die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Osnabrück. "Viele Fragestellungen sind nicht abschließend geklärt", sagte deren sozialpolitischer Sprecher Klaus Mendrina in Osnabrück. Die aktuelle Rechtsprechung in den Bereichen sei unzureichend. So seien Arbeits- und Wegeunfälle nicht klar definiert und somit oft nicht von der Berufsgenossenschaft abgedeckt. Zudem würden Mehrkosten etwa für Strom, Heizung, die technische Ausstattung und Arbeitsmaterial häufig nicht erstattet.
Es reiche daher nicht, wenn der Gesetzgeber die Arbeitgeber zur Ermöglichung von Homeoffice und Mobilem Arbeiten verpflichte, so Mendrina. "Er muss auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und dies schnellstens."
Generell begrüßt der Verband eine geplante Verordnung der Bundesregierung, wonach Arbeitgeber, wo es möglich ist, Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Das könne wesentlich dazu beitragen, Kontakte zu beschränken und damit das Corona-Infektionsrisiko einzudämmen. Zudem könne so auch eine Betreuung der Kinder gewährleistet werden, die aufgrund von Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen.
Die KAB ist ein katholischer Sozial- und Berufsverband. Sie versteht sich als Sprachrohr für Arbeitnehmer und setzt sich für christliche Werte in der Arbeitswelt ein. (KNA / 26.01.2021)