Das Katholische Büro hat sich erneut gegen eine Reform der Abtreibungsregelung ausgesprochen. In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme heißt es dazu, der vorliegende interfraktionelle Gesetzentwurf sei nahezu ausschließlich auf die Rechte der Frau fokussiert.
Das zweite betroffene Rechtsgut, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und sein Schutz, auf den das Kind existenziell angewiesen sei, sei demgegenüber stark in den Hintergrund getreten und in dem Entwurf kaum noch auszumachen.

Am Montag findet im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf statt. Dieser hat eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung zum Ziel. Es gilt als nahezu ausgeschlossen, dass der Bundestag noch über den Entwurf abstimmt, da bereits am Dienstag der letzte Sitzungstag des Bundestags in dieser Legislaturperiode stattfindet und der Ausschuss zuvor noch einmal zusammenkommen und eine Beschlussempfehlung abgeben müsste. Anders als die evangelische Kirche hatte sich die katholische Kirche mehrfach gegen eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung ausgesprochen.
"Abbrüche aus dem Strafgesetz nehmen"
Kern des vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurfs zur bisherigen Abtreibungsregelung ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen "rechtmäßig und straffrei" sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden.

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Um den in den 1990er Jahren erzielten Kompromiss wurde lange gerungen.
Ethischer Paradigmenwechsel
In der jetzt veröffentlichten Stellungnahme des Katholischen Büros heißt es weiter, mit der Einführung eines verfassungsrechtlich abgestuften Lebensschutzkonzepts, wie es der Gesetzentwurf vorsehe, würde der Weg zu einem verfassungsrechtlichen und ethischen Paradigmenwechsel geebnet, der bei einer Verabschiedung Eingang in die Gesetzgebung fände und Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete hätte.