Nach der Schaffung der staatlichen "Ehe für alle" sehe die Kirche theologisch keinen Grund mehr, zwischen gemischt- und gleichgeschlechtlichen Paaren zu unterscheiden, heißt es in dem Papier, das nun an die Gemeinden weitergegeben werden soll. Die Landeskirche hatte bereits 2014 Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt.
Der Umgang mit homosexuellen Paaren wird in den evangelischen Landeskirchen unterschiedlich gehandhabt. Die meisten der 20 Landeskirchen bieten eine öffentliche Segnung an, einige auch eine kirchliche Trauung. In der katholischen Kirche gibt es keine kirchliche Eheschließungen für gleichgeschlechtliche Paare.