SPD-Fraktionsvize Eva Högl verlangte hingegen am Donnerstag im Bundestag substanzielle Änderungen des Paragrafen 219a. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) soll einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Laut Winkelmeier-Becker besteht dabei noch Gesprächsbedarf unter den Koalitionspartnern. Grüne, Linke und FDP sprachen sich für die Streichung oder eine Reform des Paragrafen aus; die AfD forderte die Beibehaltung und den Schutz des ungeborenen Lebens. Gegenstand der Aussprache waren Berichte zu drei Gesetzentwürfen der Linkspartei, Grünen und FDP.
Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als normale ärztliche Leistung darzustellen und zu kommerzialisieren.
Paragraf 219a sei zentral für den Lebensschutz
Winkelmeier-Becker (CDU) betonte, Paragraf 219a sei zentral für das Schutzkonzept des ungeborenen Lebens. Das Bundesverfassungsgericht verpflichte den Staat dazu, das Kind effektiv zu schützen. Es gebe Beratungsstellen, die umfassend informierten. Alexander Hoffmann (CSU) verteidigte ebenfalls die geltende Regelung. Er sehe keinen Reformbedarf. Es bestehe auch keine Rechtsunsicherheit. Der Paragraf 219a sei klipp und klar.
Högl sagte hingegen, Ärztinnen und Ärzte dürften nicht bestraft werden, "wenn sie Abbrüche vornehmen und wenn sie darüber informieren". Sie nehme die Kanzlerin beim Wort, dass die Union zu einer konstruktiven Lösung bereit sei. Stephan Thomae (FDP) bestritt, dass der Paragraf 219a ein "tragender Pfeiler" des Schutzkonzepts von Paragraf 218 sei.
Für Linke ist Abschaffung des Paragrafen überfällig
Cornelia Möhring (Linke) nannte die Abschaffung des Paragrafen 219a überfällig. Der Union warf sie ein rückwärtsgewandtes Frauenbild vor und der SPD, zu taktieren. Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws verlangte ebenfalls die Streichung des Paragrafen 219a. Es brauche Rechtssicherheit für Ärzte.
Jens Maier (AfD) betonte, dass das Bundesverfassungsgericht den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens verpflichte. Rechtlicher Schutz gebühre dem Kind auch gegenüber der Mutter. Den Grünen und Linken warf er vor, ihnen gehe es eigentlich darum, eine reine Fristenlösung einzuführen.
Vor knapp einer Woche war die Ärztin Kristina Hänel vor dem Gießener Landgericht mit einer Berufung gegen ein früheres Urteil gescheitert. Das Amtsgericht hatte die Medizinerin Ende 2017 wegen des Verstoßes gegen den Strafrechtsparagrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt.