Die Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, sie könne keinen Anfangsverdacht feststellen. Die Behörde hatte eine eidesstattliche Versicherung geprüft, die Woelki in einem presserechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Köln abgegeben hatte. Das Dokument liegt KNA vor. Der Erzbischof weist darin eine Berichterstattung der "Bild"-Zeitung zurück, wonach er einen "Missbrauchs-Priester" befördert habe.
Woelki räumt darin zwar ein, er habe zum Zeitpunkt der Beförderung davon gehört, dass der Pfarrer früher einen sexuellen Kontakt mit einem Prostituierten hatte. Dass der Geistliche strafbaren sexuellen Missbrauch an dem Prostituierten gestanden und Woelki davon gewusst habe, sei jedoch falsch. Auch weitere Gerüchte habe er zwar gekannt.
Fürsprecher des Pfarrers hätten ihm jedoch gesagt, dass sich diese nie bestätigt hätten. Die Personalakte des Priesters habe sich der Kardinal damals nicht vorlegen lassen.
Die Staatsanwaltschaft Köln betonte jetzt, Woelki habe ausdrücklich eingeräumt, von dem Kontakt mit dem Prostituierten und den Gerüchten gehört zu haben. Die Behörde könne aber weder feststellen, dass es sich um mehr als nur Gerüchte gehandelt habe, noch dass der Kardinal doch Einblick in die Personalakte genommen habe.
"Innerkirchliche, womöglich religionsethisch-moralische" Frage
Zwar hätte er schon vor der Beförderung hinreichend Anlass haben können, sich persönlich mit der Akte zu befassen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Dies sei jedoch eine "innerkirchliche, womöglich religionsethisch-moralische" Frage, über die Strafverfolgungsbehörden nicht befinden.
Die Staatsanwaltschaft hatte vor der jetzigen Entscheidung bereits im September Ermittlungen gegen Woelki wegen einer weiteren eidesstattlichen Versicherung abgelehnt. Dabei ging es um Berichte der "Bild" über den verstorbenen "Sternsinger"-Chef Winfried Pilz, dem sexuelle Gewalt gegen junge Männer vorgeworfen wird. Das Erzbistum Köln meldete die Anschuldigungen gegen den Priester erst sehr spät an das Bistum Dresden-Meißen, wo dieser jahrelang seinen Ruhestand verbracht hatte. Kritiker sehen hier eine Dienstpflichtverletzung durch Woelki, was dieser zurückweist.
Im Streit zwischen Kardinal Woelki und dem Springer-Verlag stehen noch weitere Termine an. Im Mai und Juni hatte die Pressekammer des Landgerichts Köln teilweise gegen "Bild" entschieden und eine Äußerung zum Umgang von Kardinal Rainer Maria Woelki mit Missbrauchshinweisen verboten, wogegen sich die Zeitung wehrt. Das Landgericht hört am 16. November Zeugen dazu an. Im Kern geht es auch hier um die Hintergründe der Beförderung des Priesters, der früher einen sexuellen Kontakt mit einem Prostituierten hatte.