Damit sei die Gültigkeit der Kirchenvorstandswahl in der Pfarrei Sankt Petrus in Übach-Palenberg nördlich von Aachen endgültig bestätigt. "Nach genauer Prüfung und Befragung von Zeugen gibt es keine Anhaltspunkte für Verfahrensverstöße oder Straftaten in Zusammenhang mit der Kirchenvorstandswahl", sagte Bistumsjustiziar Karl Dyckmans.
Auch der Verdacht von Wahlfälschungen sei damit gänzlich ausgeräumt. Der Kirchenvorstand entscheidet über Finanz- und Personalangelegenheiten sowie Bau- und Investitionsmaßnahmen.
"Verdächtig ähnliche Unterschriften"
Der damalige Pfarrer Stephan Rüssel hatte mögliche Unregelmäßigkeiten bei den Briefwahlscheinen angezeigt. Nach einer Prüfung stellte das Bistum keine Unregelmäßigkeiten fest. Im Mai übergab es die Akten an die Staatsanwaltschaft. Diese habe das Ergebnis nun bestätigt, so Dyckmans.
Der Pfarrer hatte kritisiert, dass es bei der Kirchenvorstandswahl im November 2018 Briefwahlscheine von Ehepaaren mit "verdächtig ähnlichen Unterschriften" gegeben habe. Zudem hätten aus der Kirche ausgetretene Personen mitgewählt. Auch hätten im Wählerverzeichnis Pfarreimitglieder gefehlt, die bei den kommunalen Behörden einen sogenannten Sperrvermerk veranlasst hatten; Adressen dieser Bewohner geben die Meldebehörden nicht an Dritte weiter. Im Zuge der Streitigkeiten hatte der Pfarrer auf sein Amt verzichtet.